Dienstag, 7. Mai 2013

Bald 100 Prozent Sanktion?

Bald 100 Prozent Sanktion für selbstlose engagierte Arbeit im Interesse der Allgemeinheit ???
Liebe Freunde, nach meiner fröhlichen Ankündigung, jetzt bald in den Wahlkampf überzugehen und auch für diese Zeit nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen, bereitet das Amt die 100-Prozent-Sanktion vor:
Man will den "weichen" Verwaltungsakt vom Januar jetzt in eine "harte" Eingliederungsvereinbarung umändern, um mich besser kontrollieren und sanktionieren zu können ...
Die Ankündigung verläuft aber wieder einmal in entgegenkommendster (!!) Form, zum einen, weil meine Arbeitsvermittlerin sehr nett ist, zum anderen aber vielleicht auch, weil die Gerichte wegen des stärker werdenden öffentlichen Druckes seit neuestem echte Eingliederungs-Verhandlungen statt der bisher allgegenwärtigen blanken Nötigungen und Verwaltungsakte fordern. - Dass irgendetwas bei den Jobcentern nicht stimmt, hat sich inzwischen wohl auch bei den Gerichten herumgesprochen ...  ;-)
Meine Begründungen, dem vorangegangenen "weichen" Verwaltungsakt nicht nachzukommen und das Amt weiter herauszufordern, findet ihr hier und hier.
Dass die Sanktionen bei mit nicht zielführend und damit auch nicht angemessen und nicht begründet sind, weil sie BEI MIR garantiert nicht zur Unterwerfung, "zur Annäherung an den Arbeitsmarkt" oder sonstwas führen werden, sondern mich bestenfalls in Hunger, Obdachlosigkeit, Krankenkassenlosigkeit bis hin zur physischen Auslöschung bringen, habe ich dem Amt bei meinem Widerspruch gegen die gerade laufende Sanktion schon mitgeteilt.
Ich bin gespannt, wie weit man geht ...
Vielleicht fällt dem Amt ja wie schon im November wieder selbständig auf, dass alle seine Sanktionen rechtswidrig sind ...
Aus dem 37. Tag des Sanktionshungerns
              euer Ralph

84 Kommentare:

  1. Für den Nichtabschluß einer EGV wird man nicht mehr sanktioniert. Du kannst also höchstens das Ersetzen des VA durch einen VA bewirken.
    Um eine EGV abzuschließen müssen die SB eigens geschult sein. Am besten fragst du also dein Mädel ob sie dir ihre Qualifikation schriftlich belegen kann. Wenn nicht (und das steht zu erwarten) stehste auf und gehst. Schick ihr dann eine Beschwerde ins Haus; weil sie EGVs abschließen will ohne dazu qualifiziert zu sein. Nebenbei schreibe ihren Chef an und fordere eine Kopie der Qualifikation deiner SB. Und wenn er nicht reagiert, dann drück ihm auch eine Beschwerde rein.

    Da du keine EGV unterschreiben wirst, kann sich am aktuellen Status wenig ändern. Eventuell könntest du eine Beschwerde nach Nürnberg schicken weil ein VA einen noch laufenden VA ersetzen soll.
    Wenn du allerdings gerne Sanktionen sammelst, dann folge einfach nicht der Vorladung.

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    1. @Exi, wo steht irgendwo geschrieben, welche Qualifikation eine Sachbearbeitung nachweisen muss, um im Auftrage ihres Dienstherren einen sittenwidrigen Vertrag an den Mann zu bringen?
      Gegenteilig sind nicht nachdenken und Emotionsarmut geeignete Kriterien, um gegen Grundrechte von Bürgern vorzugehen.
      Und warum sollte Ralph sich über die Entwicklung in Nürnberg beklagen? Gegen einen Verwaltungsakt und dann noch mit einer Sanktion am Bein, lässt sich doch vorzüglich der Rechtsweg beschreiten. War nicht das das Ziel?

      Herzlichst, Grüße aus Kiel,

      Lutz

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  2. Hallo Ralph, intressant find ich, dass die nette Dame nicht unterschrieben hat. Außerdem habt ihr zwei Nichts gemeinsam vereinbart, so wie es deren Pflicht ist. Und denke daran, das Unrecht kommt in scheinbar netter Art und Weise daher... nur weil die nett ist, ist aber die EGV nicht nett, und selbst wenn die nun Dinge ändern, die Egv und deren "Rechtspflegeandrohung" dranne ist genauso wie vorher. Sicherlich unterschreibst Du diese nicht und kannst ja dagegen Wiederspruch einlegen, oder fordere Sie auf, dass sie in die EGV das reinschreibt, was Dein Ziel ist und Deine eignen gewünschten Bemühungen. Und 10 Bewerbungen müssen weg, Null reichen. Hat meiner auch geändert. Ja auch per Telefon. Alles so ändern lassen nach deinem Wunsch, aber dennoch nicht unterschreiben, wegen der Drohungen. Wenn die die EGV ändern können jeder Zeit, dann auch wir.
    Und bitte grenz dich davon ab, weil die Nett ist und was weiß ich... nicht einlullen lassen von sexy hexy Frauen.Die macht nur ihre Arbeit.
    und wollen dich zermürben, dass Du endlich spurst.Die werden bis zum Schluss alles verschärfen, mehr Kontakt am Kunden, bessre Kontrollen... am Ende der DDR haben auch die Parteigenossen noch an allem FEST gehalten...

    LG Sabine

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    1. Sabine, kurzer hinweis, die nette Dame KANN nicht vorher einen Vertrag unterschreiben, denn derjenige der den unterschrieben bekommt, könnte dann was ändern und selber unterschreiben. Dann gilt: unterschrieben von beiden Seiten. Unterschrieben ist dann unterschrieben, die werden doch nicht selber ins Fettnäpfchen treten.

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    2. Andi,Ja ok, aber ich bekam ja die EGV schon unterschrieben von meinem SB zugeschickt...eigentlich ist doch die ganze EGV hohl und sinnlos, da sie eh tun was sie wolln, ob mit oder ohne EGV , ob mit oder ohne vwAkt.aber versteh schon was du meinst.

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    3. Ganz so einfach ist es leider nicht für Mann einer sexy hexy zu widerstehen. Das ist aber bereits mehfach wissenschaftlich nachgewiesen

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    4. @Anonym7. Mai 2013 17:15
      wenn Du eine unterschriebene EGV zugeschickt bekommst: Na Prima!
      Besser gehts doch gar nicht! Beim nächsten zuschicken, streichst Du das was Du nicht möchtest, ergänzt etwas und unterschreibst.
      Am besten gleich eine Kopie davon machen und warten was passiert,
      könntest Du dem Sozialgericht vorlegen, da könnten sogar Die nichts mehr dran drehen. Unterschrieben ist unterschrieben.

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    5. Einspruch, Spekulatius!^^

      Ohne erneute Gegenzeichnung sind die handschriftlichen Änderungen nicht gerichtsfest, da kriegste eher selbst einen für aufn Sack (wegen Urkundenfälschung).

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    6. Es ist ja keine Urkundenfälschung, Du fälscht ja nix: Du bekommst
      einen schon von der Gegenseite unterzeichneten Vertrag. Demzufolge kannst Du etwas abändern und unterzeichnen. Was soll daran dann "gefälscht" sein. Fälschung wäre es, wenn Du bei beidseitiger Unterschrift etwas nachträglich reinsetzt=fälscht. Die Gegenseite muss hier ersteinmal etwas nachweisen-so ähnlich wie wenn ein zugesandtes schriftstück vom Amt nicht ankommt, das Amt muß ersteinmal nachweisen, das der Brief angekommen ist.
      Sie können nur den Vertrag zerreißen und einen neuen schicken, aber eine Urkundenfälschung ist das nicht, kein normal denkender Mensch sendet schon Unterschriebene Verträge zu. Jedenfalls ist mir nichts dergleichen bekannt. Siehe Ralph seine neue EGV...die nette Dame hat NICHT Unterschrieben, sie unterschreibt erst nach erhalt seiner EGV.

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    7. "Fälschung wäre es, wenn Du bei beidseitiger Unterschrift etwas nachträglich reinsetzt=fälscht."

      Ob Du da in Abwesenheit des SB nun vor oder nach Deinen Änderungen unterzeichnest, ist schon mal völlig irrelevant, daher läuft Deine Argumentation absolut logikbefreit ins Leere.

      Die Version, die Dir zugeschickt wurde, ist so auch beim JC gespeichert; wenn dann im Schreiben mit mal handschriftliche Änderungen zu Deinen Gunsten drinstehen, ohne daß diese vom SB erneut gegengezeichnet wurden (zumal die mW ohnehin angehalten sind, bei Änderungen den Schrieb neu aufzusetzen, eben damit es im exacten Wortlaut gespeichert ist), und Du auf deren Rechtswirksamkeit bestehst, dann wird jeder Richter darin den Versuch einer Täuschung des Rechtsverkehrs sehen - und das ist gemäß §267 Abs.2 StGB strafbar.

      "Die Gegenseite muss hier ersteinmal etwas nachweisen-so ähnlich wie wenn ein zugesandtes schriftstück vom Amt nicht ankommt, das Amt muß ersteinmal nachweisen, das der Brief angekommen ist."

      Diese Analogie entbehrt jeglicher Grundlage, s.o. Ausführungen.

      "Sie können nur den Vertrag zerreißen und einen neuen schicken"

      Besser wär's.^^
      Höchstwahrscheinlich wird er aber zu den Akten gelegt, mit einem Vermerk, daß Du Änderungen vorgenommen hast und daher eine neue EGV erstellt wird.

      "eine Urkundenfälschung ist das nicht"

      Da noch nicht, aber sobald Du auf die Rechtswirksamkeit Deiner Änderungen bestehst.

      "kein normal denkender Mensch sendet schon Unterschriebene Verträge zu"

      So?
      Wenn Dein SB nicht als Erster unterschreibt, wer gibt denn dann einen schon unterschriebenen Vertrag ab?^^
      Btw, mein FM hat immer als Erster unterschrieben, auch in den seltenen Fällen, wo mir die EGV zugeschickt wurde.

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    8. zitat:""kein normal denkender Mensch sendet schon Unterschriebene Verträge zu"
      So?
      Wenn Dein SB nicht als Erster unterschreibt, wer gibt denn dann einen schon unterschriebenen Vertrag ab?^^
      Btw, mein FM hat immer als Erster unterschrieben, auch in den seltenen Fällen, wo mir die EGV zugeschickt wurde."

      Der Fallmanager unterschreibt in DEINEM BEI SEIN UND UMGEDREHT, so werden Verträge geschlossen. Einen vorher von der Gegenseite Unterschriebenen zugeschickten Vertrag gibt es einfach nicht.
      Tut mir leid, wenn Du solche EGV bekommst, ich jedenfalls nicht.
      " wer gibt denn dann einen schon unterschriebenen Vertrag ab?"
      NIEMAND gibt einen schon unterschriebenen Vertrag ab...bemerkst Du ja selber.
      Ob hier irgendetwas einer "Grundlage entbehrt" siehst Du ja - nochmals erwähnt- daran, das der Fallmanager in der zugeschickten EGV bei Ralph NICHT Unterschrieben hat.
      Aber mal ehrlich: Ich habe keine Lust mich deswegen hier mit Dir zu "streiten" (wer denn nun "recht" hat), glaub was Du willst, hab ich kein Problem mit.
      Schönen Tag noch.

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  3. Wie Du schon richtig bemerkt hast: Es wurde NICHTS vereinbart! Desweiteren steht ganz unten, das diese Punkte mit Dir BESPROCHEN wurden, auch hier schon eine weitere Lüge innerhalb eines Zwangsvertrages...es wurde NICHTS MIT DIR BESPROCHEN! Wenn nichts besprochen wurde, braucht man auch nichts unterzeichnen.
    Lass Dir doch von einem aus Deinem Team ein schreiben verfassen, mit dem hinweis, das Du nicht unterschreiben kannst, da Deine Hände nach 37 Tage hungern, zittern und Du keinen Stift halten kannst...
    Also wenn jemand von der Bundesregierung jetzt noch labert, das wir eine "Demokratie" eine "freiheitliche Demokratie" haben, dann ist das nur noch gelogen. Diktaur trifft es eher, eine Diktatur im sinne des Männchens von damals mit dem häßlichen Schnauzbart und Seitenscheitel.

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  4. Lieber Ralph, deine Sachbearbeiterin mag zwar "nett" sein, aber mir ist in letzter Zeit aufgegangen, dass man bestimmte Charaktereigenschaften mitbringen muss, um im Jobcenter zu arbeiten, anders ist sowas gar nicht möglich. Und diese Charaktereigenschaften sind keine guten. Mir fällt da spontan ein: obrigkeitshörig, machtbesessen, sadistisch, karrieregeil. Gute fallen mir kaum ein, höchstens noch solche: ängstlich, pflichtbewusst. Alle anderen Menschen mit besseren Eigenschaften würden lieber auf der anderen Seite des Schreibtisches sitzen und lieber diese Situation ertragen als die andere.

    In Anbetracht dessen, dass es möglich ist, durch dein Sanktionshungern ernsthaft zu erkranken und der Fall deswegen stärker an die Öffentlichkeit gelangt würde ich dir schonmal raten, allen Schriftverkehr sorgfältig aufzubewahren, evtl. Kopien bei Freunden unterzubringen, mehrere Datenträger anzulegen, sie evtl. in feuerschützenden Behältern zu lagern o. Ä., denn ab jetzt weiß man nicht, was sonst noch alles passiert, um dich ruhig zu stellen bzw. mundtot zu machen.

    LG Marita

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  5. Bei dem Bescheid fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung !!!!!!

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    1. Die steht doch eigentlich drin, siehe: Rechtsfolgenbelehrung.

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    2. nein, denn die Rechtsbehelfsbelehrung sagt, innerhalb 1 Monat kann man Widerspruch gegen den Bescheid einlegen!
      Fehlt dieser Hinweis, hat man 1 Jahr Zeit Widerspruch einzulegen.

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  6. Die Zumutbarkeit einer Arbeit, körperlich, geistig, seelisch, lässt vieles offen. Wer will beurteilen, wie es der Seele eines anderen ergeht?

    Also, wenn ich weit unter meiner geistigen Fähigkeit in einem prekärem Arbeitsverhältnis ausgenutzt werde, leidet meine Seele, da bekomme ich eine Depression. Auch will ich meinen Stundenlohn nicht mit einer Zeitarbeitsfirma teilen, den brauche ich selbst!

    Was die Vermittlung und die Stellenangebote durch das Jobcenter betrifft, die gibt es nicht. Das sind keine Angebote, es handelt sich um offene Stellen, auf die es bis zu mehrere hundert Mitbewerber gibt. Ein Angebot wäre konkret auf einen einzigen Bewerber ausgerichtet, wobei sich das Jobcenter mit dem potentiellen Arbeitgeber in Verbindung setzt und Fürsprache hält.
    Alles nur Schönfärberei für den deutschen Dumm-Michel.

    LG Rosi

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    1. Nur ich allein kann beurteilen welche Arbeit für mich zumutbar ist und welche nicht. Punkt! Aus! Das sag ich den Trotteln da auch immer.

      LG Marita

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    2. richtig Marita
      nur ich weiss was für mich geeignet ist, sinnvoll ist, zielführend ist.

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    3. Ja, und das tolle an der ganzen Sache ist, dass wir uns für die positive Veränderung einsetzten und die, die heute fleißig sanktionieren, später, wenn sie selbst mal betroffen sind die Vorteile genießen.

      Marita, wir erlösen Massenkarma, lach...

      LG Rosi

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    4. Hey Rosi, freut mich dich hier zu finden!
      Ist deine Jobcenter-Aktion mit Rasmus' Hilfe gut ausgegangen?
      Hatte auch akute Probleme in den letzten Wochen, aber nachdem ich alle Hebel in Bewegung gesetzt habe, wurde mir das zuvor einfach einbehaltene Geld nun zurückerstattet :-)
      Ging alles razz fazz
      LG Perseus

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    5. Hallo Perseus, grüß Dich herzlich!
      Der Überprüfungsantrag für die Miete wurde gestellt, ist in Arbeit.
      Der Widerspruch gegen den VA ist eingereicht.
      Aber die Begründung zum Widerspruch fehlt noch. Stell Dir vor, mein Anwalt hat Akteneinsicht beantragt und er wartet seit 6 Wochen auf die Akte. Zweimal schon angemahnt. Wenn die Akte diese Woche nicht vorliegt, wird eine Dienstaufsichtsbeschwerde fällig.

      Berichte später, wie es ausgegangen ist.
      Prima, dass Du Erfolg hattest!

      LG Rosi

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  7. in welcher Welt leben wir denn hier ? Wieso kann hier jemand mir sagen
    - wo
    - wie
    - bei wem
    - zu welchem gehalt
    - welcher art
    ich zu arbeiten habe? Wie krank ist unsere Gesellschaft schon ? Überblickt hier eigentlich keiner mehr auf was wir hier mit offenen Augen zu laufen ?
    Wo sind denn die Juristen die endlich aufstehen und sagen. bis hierhin und nicht weiter. Weiteres können wir moralisch und rechtlich nicht mehr unterstützen. Sind denn alle blind ?
    Bis das ganze System irgendwann platzt, und dann will wieder keiner von etwas gewusst haben. das ist SICK !

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  8. Mit dieser "Eingliederungsvereinbarung" gibt es die Höchststrafe für das Jobcenter. Allein die geforderte Anzahl von Bewerbungen kassiert jedes Sozialgericht und ist auch nicht dem erstattungsfähigen Höchstkosten von 260,00 € pro Jahr vereinbar.
    Das dürfte natürlich auch die nette Dame vom JC wissen - riecht nach Falle, um Ralph auflaufen zu lassen und Zeit zu stehlen.

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  9. Ralph, ich würde es so machen wie Matthias Kleespies, der seine eigene EGV und die seiner Frau Hatice durch eine Feststellungsklage "atomisiert" hat. Beide hatten zuvor "Unter Vorbehalt" unterschrieben. Das würde ich Dir auch raten. Tipps dazu findest Du unter Deinem eigenen Blog, wo Du auch auf Matthias Kleespies verlinkt hast. Ich will jetzt keine Details heraussstellen, was er alles geschrieben hat, nur soviel:

    - Es gibt ein Urteil des Sozialgerichtes Berlin (!) - SG Berlin, Az.: S 37 AS 11713/05, vom 12.05,2006 - also aus Deiner Stadt, wo die starre Anzahl von Bewerbungen verworfen wird.
    - Der Höchstbetrag von 260 Euro im Jahr ist unzulässig.
    - Es ist gar nicht möglich, bei 60 % Sanktion die geforderten 10 Bewerbungen zu leisten - wovon denn?

    Die üblichen rechtswidrigen Kram wie die "Residenzpflicht" usw. erspare ich mir hier. Aber: Versuch's einfach!

    Ich selber habe jetzt - 4 Wochen nach meiner Feststellungsklage, die übrigens angenommen wurde - eine Klage-Erwiderung meines Jobcenters in Kopie erhalten, in der nur steht: "Die Feststellungsklage ist unbegründet." Aber keine Begründung. Und dass die EGV in "einem ausgewogenen Verhältnis von Rechten und Pflichten bestünde". Insgesamt wurden 9 Punkte, die mir alleine zur Pflicht gemacht wurden, beanstandet, wohingegen nur die Bewerbungskosten - und die auch nur halb - erstattet würden, als Pflicht des Jobcenters gegenüberstanden. Also 9:1 gegen mich! Und vom Gericht: "Sie werden gebeten, eventuell dazu Stellung zu nehmen." Das sagt ja wohl alles, nicht wahr? Also: Nur Mut! Unter Vorbehalt unterschreiben, Feststellungsklage einreichen, und die geforderten Dinge in der EGV natürlich NICHT machen! Sonst würde man Dir das als "konkludentes Handeln" auslegen, von wegen: "Der macht ja doch, was in der EGV steht, also erkennt er sie durch sein Handeln an."

    In diesem Sinne schönen Abend und lieben Gruß

    Asterix aus dem Tacheles-Forum

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  10. Mal ehrlich,
    Schon alleine dieses procedere seine Rechte wieder herzustellen beim SG überfordert viele.

    Ohne Anwalt oder eben die vorkenntnisse anderer betroffener deneken viele das muss so sein. Steht ein "Otto Normal" Bürger wie die Kuh vorm Dorf. Es sollte das Fach Jura und Politik und das Grundgesetz doch dringend mit auf dem Schulplan, da auch die Schulabgänger oft in die Mühle des Jobcenters kommen. Und da geht die Sippenhaft denn weiter. Wenn der Jugendliche rumbockt (was in der Pupertät schon mal vorkommen kann) trifft es die ganze BG. Auch den Aufstocker. Kombilohn per Steuergelder. Hatz4 (bewusst ohne "r") das SGB und deren ausführenden Dienstsklaven und Karrierepunktegeile Organe sind einfach widerlich.

    Es muss Öffentlichkeit her, nur diesen Druck nehmen sie ernst.

    Alle wird so schön unter den Teppich gekehrt.

    Sie rauben dir Zeit mit Rechtswidrigen Droh Blatt Papieren die schon in der 1 Instanz fallen.

    Hier noch ein Link das nicht nur unsere Grundgesetze hier wissentlich gebrochen werden. Auch die EU hat soetwas "ähnliches"

    Charta der Grundrechte
    http://europa.eu/legislation_summaries/justice_freedom_security/combating_discrimination/l33501_de.htm

    Wenn du es bis zum Bundesverfassungsgericht schaffst, sollte das mit erwähnt werden und die Klageschrift auch bis zum Europäischen Gericht schicken.

    An die Unesco Kommission
    http://www.unesco.de/mr_zustaendigkeiten.html

    Menschenrechte/Forum
    http://www.forum-menschenrechte.de/1/aktuelles/aktuelles-start.html

    Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
    http://www.coe.int/t/d/menschenrechtsgerichtshof/

    Vor den Wahlen muss schon etwas passieren.

    Trillerpfeiffen und Trommeln raus, ein Musikalischer Protestzug?

    Statt Love Parade:

    Hartz Opfer, Arbeitnehmerrechte, Gedenkfeier. denn Ohne Tamtam nur Mundharmonika mit Spiel mir das Lied vom Tod.

    Irgendwie muss man sie doch schocken und wachrütteln können?

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  11. Hier noch zum Merkblatt .... für Personen, die sich an den Gerichtshof wenden wollen
    http://www.echr.coe.int/NR/rdonlyres/A8A1AA52-B8C0-43A3-9A90-3C38AC2E3A83/0/NoticeGER.pdf

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  12. 10 Bewerbungen + jeden Monat Nachweise einreichen sind dramatisch übertrieben und regelrechter Aktionismus, den man sonst nur bei U25 kennt. Andererseist musste er mit einem wütenden Bullen rechnen, da er ihn letztens wiederholt gereizt und provoziert hat...

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    1. "10 Bewerbungen" sind sicher zuviel, aber da würde ich nur die "1" streichen.

      Herzlichst! Detlef

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  13. Ich weiß gar nicht was Du hast, ist doch wunderbar, besser geht's nicht - ein Freifahrtschein.

    "Sie verpflichten sich, jede Möglichkeit zu nutzen, um die Hilfebedürftigkeit zu ändern."

    Nun kannst Du machen was Du willst. Geh ne Bank ausrauben. Die Genehmigung der Gott übertreffenden allerhöchsten Weltbehörde hast Du nun - brauchst nur noch unterschreiben...

    Der Souverän

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    1. @ Der Souverän,

      da kommen doch die seltsamsten Gedanken auf! Was bedeutet eigentlich "ändern"? Dient auch die Klage der Änderung, oder die Sanktion vielleicht? Das BGE wäre eine volle Minderung der finanziellen Hilfebedürftigkeit. Gibt es noch andere Hilfebedürftigkeiten, außer der finanziellen? Vielleicht eine Hauhaltshilfe? Würde die Hilfebedürftigkeit auch geändert, wenn sie steigt?

      Herzlichst! Detlef

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    2. Die Begrifflichkeit der "Hilfsbedürftigkeit" ist doch schon verzerrt!
      Hilfsbedürftig ist ein Mensch nach der Geburt, bis der Zeitpunkt der selbständigen Lebensfähigkeit erreicht ist und die Hilfsbedürftigkeit nimmt im späten Alter wieder zu, wenn die Biologie ihre Grenzen nachweist!

      Was in dem Zeitraum der selbständigen Lebensfähigkeit installiert wurde, ist eine Fremdbestimmung, ein halten in Abhängigkeit und nicht die Hilfsbedürftigkeit!

      Herzlichst, Grüße aus Kiel,

      Lutz

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    3. Wir brauchen uns keine GEdanken über das SGB II und deren Inhalt machen. Denn das ganze ist Verfassungswidrig.

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    4. @Detlef

      Ändern heißt Veränderung. Die findet für Jeden und Alles in jeder Femtosekunde ständig und unbestimmbar - im Sinne von kurzmöglichstem Zeitraum - statt. Und zwar in alle Denk- und Undenbare Richtungen.

      Hilfebedürftigkeit ist allumfassend den Mensch und der Umwelt/Erde betreffend gegeben. Schließlich ist ein (ernsthaft) kranker/verletzter auch hilfebedürftig - und jedes Klein-Kind sowieso.

      Richtung müsste formuliert werden:

      "Sie verpflichten sich, jede LEGALE Möglichkeit zu nutzen, um IHRE Hilfebedürftigkeit in eine Richtung zu lenken, die ihre Hilfebedürftigkeit verringert oder aufhebt."

      Der Souverän

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    5. Richtig müsste formuliert werden - sollte da stehen

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  14. Korruption

    (von lateinisch corruptus ‚bestochen‘) im juristischen Sinn ist der Missbrauch einer Vertrauensstellung in einer Funktion in Verwaltung, Justiz, Wirtschaft, Politik oder auch in nichtwirtschaftlichen Vereinigungen oder Organisationen (zum Beispiel Stiftungen), um einen materiellen oder immateriellen Vorteil zu erlangen, auf den kein rechtlich begründeter Anspruch besteht.

    Mehr siehe unter: http://de.wikipedia.org/wiki/Korruption#Korruption_im_juristischen_Sinn

    Wenn man das verstanden hat, ist handeln angesagt.

    Mit herzlichen Grüßen

    Montechristo

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    1. Keine Reaktion?

      Korruption bezeichnet Bestechung und Bestechlichkeit, Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung.

      Seid ihr blind?

      Auszug:

      Definitionen
      Korruption im juristischen Sinn
      Kernelement von korruptem Verhalten ist das Ausnutzen einer Machtposition für einen persönlichen Vorteil unter Missachtung universalistischer Verhaltensnormen, seien es moralische Standards, Amtspflichten oder Gesetze. Korruption ist eine soziale Interaktion, bei der die Beteiligten vorteilhafte Leistungen austauschen („win-win“), beispielsweise Entscheidungsbeeinflussung gegen Geld.

      Korruption ist eine Art Kompensationsgeschäft, aber mehr als nur ein Tausch zwischen zwei Akteuren zu ihrem gegenseitigen Vorteil.
      Der Zusatz, dass es sich um einen illegalen Tausch handelt, ist nicht eindeutig: Hehlerei ist z. B. auch ein illegaler Tausch, aber keine Korruption.

      Man kann Korruption von anderen Austauschbeziehungen (z. B. auf einem Markt) unterscheiden, wenn man sie als ein Phänomen mit drei beteiligten Akteuren betrachtet: dem Bestechenden,
      dem Bestochenen und dem Auftraggeber des Bestochenen.

      In der ökonomischen Literatur werden diese als Klient, Agent und Prinzipal bezeichnet (siehe Prinzipal-Agent-Theorie). Prinzipal und Agent haben eine vertragliche Beziehung, in der der Prinzipal den Agenten mit einer Aufgabe betraut und ihm zur Erfüllung dieser Aufgabe ein Mittel überlässt und einen Spielraum gibt, innerhalb dessen er agieren kann. Dies ist die erwähnte Machtposition. Diese nutzt der Agent aus (oft gegen die Interessen des Prinzipals), um dem Klienten etwas im Tausch anbieten zu können. Korruption bezeichnet die Aktivitäten des „Gebenden“ wie des „Empfängers“ (vgl. die Definition von Myrdal 1989: 405). Viele Gesetzbücher nennen dies „aktive Bestechung“ und „passive Bestechung“ (Bestechlichkeit). Mindestens einer der Kooperationspartner missbraucht eine Macht- bzw. Vertrauensposition und gerät deshalb in einen Normkonflikt zwischen partikularistischen Normen und offiziellen und/oder universalistischen Normen. Die Beteiligten müssen abwägen, ob sie den erzielbaren Vorteil durch Korruption höher gewichten als die Risiken (die erwartbaren negativen Sanktionen) bei einer möglichen Aufdeckung.

      Nach deutschem Recht
      Korruption bezeichnet Bestechung und Bestechlichkeit, Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung. In Deutschland sind dies Straftatbestände.
      §§ 331 ff. StGB, wenn 'Amtsträger' betroffen sind
      §§ 298 ff. StGB im geschäftlichen Verkehr
      § 108b StGB bei Wählerbestechung
      § 108e StGB bei Abgeordnetenbestechung

      Weiterhin sind auch für Deutschland die Strafnormen des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (IntBestG) und des EU-Bestechungsgesetzes (EUBestG) relevant (vgl. BKA Korruption Lagebild 2011 , S. 5).

      Viel mehr findet ihr oben via Link.

      Mit herzlichen Grüßen

      Montechristo

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  15. Danke @ all!

    Wir haben nun schon viele Tipps, Argumente und Erfahrungen ausgetauscht und finden sicher noch mehr. Ich denke, dass Ralph weiß, wie er auf die vorgeschlagene EGV reagieren wird und sicher schon an seiner Antwort feilt.

    Sabines Charakterisierung der SB ist wohl zutreffend. Im neutralen Umfeld mag sie ganz aufgeshlossen sein, aber im JC vertritt sie ihre Behörde. Frau Valenthin sieht wohl auch Probleme für sich, wenn Ralph nicht nur seine Menschenwürde verteidigt, sondern damit einen Präzidenzfall schafft, der das SGB2 aushebelt. Am derzeitigen System halten auch Rechtsanwälte fest, die einerseits einzelne Bedafsberechtigte schützen, aber andererseits auch davon leben.

    Auch in den JC gibt es immer mehr Mitarbeiter, die Veränderungen befürworten. Das mag auch in Ralphs JC zutreffen. Damit ergibt sich die Frage, ob auch diese EGV indirekt nur eine Verschärfung beeinhaltet, oder Ralph sogar seine Argumente stärkt, seine Ziele umzusetzen und einen Umschwung in der Öffentlichkeit zu beflügeln. Deshalb denke ich auch daran, welchen Nutzen uns solche rechtlich zweifelhaften Schritte des JC bringen. Provoziert das JC, oder deren Mitarbeiter, mit ihren völlig überzogenen Zwängen vielleicht grade solche Veränderungen?

    Deutschland wurde bereits geschichtlich durch Zwänge ausgebremst. Wir streiten zwar mit China um den Exportweltmeister, aber begreifen zu selten, dass wir dabei unsere Leistungen häufig unter Wert exportieren, also einen Teil unserer Erlöse verschenken. Dabei legen wir uns selbst Hindernisse in den Weg und verzichten auf die echte Mitwirkung einer wachsenden Bevölkerungsgruppe. Ohne freie Selbstbestimmung provitieren nur wenige Sanktionäre und deren Armutswirtschaft von dieser Verarmung, aber schaden unserer ganzen Gemeinschaft. Wir können es uns immer weniger leisten, viele Menschen ins Abseits zu drängen.

    Wenn wir über diese Konsequenzen nachdenken, finden wir die Energie, diese Situation zu ändern. So wächst das Bewußtsein, dass es um eine freiere, selbstbestimmtere und effizientere Gemeinschaft für Alle geht, weit über den Kreis hinaus, die von Hartz4 und dem Niedriglohnsektor direkt Bedrängten. Vielleicht meinte Frau Valenthin auch grade diese Veränderungen bis hinein in die Parteien, die auch ihre eigene Stellung verändern. Für Ralph gehe ich mal davon aus, dass er auch künftig seine Aufgaben findet, wenn Hartz4 Vergangenheit sein wird.

    Herzlichst! Detlef

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    1. Das verstehe ich nicht so ganz ...
      Wieso bist du der Meinung, wir können es uns nicht leisten ?
      Exakt das Gegenteil ist doch die Wahrheit. Ein Heer von "arbeitswilligen" ausländischen Mitbürgern überschwemmt Deutschland gerade. Und diese arbeiten zu dem Niedriglohn. Die einzige Frage die man sich durch diese Umstände fragen muss ist, welche Sprache wird hier bald gesprochen ?

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    2. Zur Verdeutlichung8. Mai 2013 um 22:39

      Es wird wie überall die Sprache des Geldes gesprochen.
      Verstanden?

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    3. Es ist schon gut, dass ich selber schuld bin, wenn ich mein Thema JC noch mit Randbemerkungen schmücke, und niemand auf mein Thema eingeht, weil da auch ein paar ausschmückungen sind.

      Also, Frau Valenthin ist nur ein abschreckender kleiner Vorfall am Rande, aber mir keine Diskussion wert.

      Es kostet uns schon mindestens 1/2 Million Euro je Mensch, Menschen auf Halde zu legen, die eigentlich für ein sinnvolles Leben bestimmt waren. Dabei ist es die teils (auch un~)bezahlte Leistung der Eltern, teils staatliche Leistungen, wie Schule, Kindergeld oder Grundsicherung und teils Leistungen der Solidargemeinschaft, wie Krankenversicherung oder alle Vergünstigungen, an denen Jeder partizipert angefangen vom Kinderspielplatz bis zum gepflegten Park.

      Doch mein Thema war, wie können wir das Unrecht der Jobcenter stärker in die Öffentlichkeit bringen und damit unseren Zielen näher kommen?

      Danke! Detlef

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    4. JC = Judas Club?

      Hallo,

      bitte achte auf das was du schreibst. JC soll wohl Jobcenter bedeuten. Es kann aber auch vom Unterbewusstsein als Jesus Christus gewertet werden. Achtsamkeit ist angesagt! JC und Jesus Christus verhalten sich völlig entgegengesetzt!

      Mit herzlichen Grüßen

      Montechristo

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    5. Danke Montechriso!

      JC ist die Abkürzung, die das Jobcenter selbst benutzt, auch wenn es sicher nicht jedem Mitarbeiter bewußt ist, dass es damit Jesus Christus auch vereinnahmt. Ich werde diese Abkürzung künftig meiden, weil ich die unterschiedliche Deutung anerkenne.

      Solche Perversionen sind allerdings überall anzutreffen. Sie werden selten richtig gestellt, weil sie nicht Jeden auffallen und betreffen.

      So wurde der irakische Herrscher Saddam in den Medien häufig nur Hussein genannt und wortreich zerrissen, ohne zu beachten, dass auch der Jordanische König diesen Namen trägt, aber vor allem einer der wichtigsten schiitischen Heiligen damit aszoziert wurde.

      Herzlichst! Detlef

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  16. Wer meine Fehler findet, darf sie behalten!

    Es sollte "profitieren" (im Sinne von bereichern) heißen. Aber "provitieren" ist ein freudscher Fehler und in der Rechtschreibung nicht zu finden, doch im Sinne von "beleben" (pro vita) vielleicht auch meine Wortneuschöpfung. ;-)

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  17. Kurz mal, Auweia, zitat: "Frau Valenthin sieht wohl auch Probleme für sich, wenn Ralph nicht nur seine Menschenwürde verteidigt"...ja, hatte ich schon in einem anderen Blog bemerkt, es ging darum, das besagte Frau ca 70 Jahre ist und es eigentlich nicht nötig hat, sich um Hartz IVler zu kümmern. Auch in Deinem Argument (auch Probleme für sich...)kommt das genau so zur Geltung, wie ich es dort vorsichtig ausgedrückt hab. Ich möchte niemanden etwas unterstellen, aber im zusammenhang mit dem "nicht mehr nötig haben" (wegen des Alters), dazu kommend, das diese Frau jedesmal ein geschrei veranstaltet wenn Ralph etwas unternimmt was an Hartz IV rüttelt, kommen mir da Gedanken, das diese Frau, sowie diverse Anwälte und Richter somit ihre "Felle" wegschwimmen sehen.
    Besagte Frau dürfte zwar kein Geld dabei verdienen, aber was würde aus ihr? Wer bräuchte sie dann noch? Ich denke auch sie macht Ihre Arbeit gut, hat aber ein Problem damit, das sich etwas ändern könnte.
    Eigentlich traurig, anstatt zusammen zuarbeiten.

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  18. Neues von Inge Hannemann, must read!

    http://german.ruvr.ru/2013_05_07/Arbeitsagentur-hat-Arbeitslagerkonzept/

    Rosi

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    1. Unglaublich, wenn das alles stimmt...!

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    2. Ich glaube eher, dass die russischen Autoren einige Webseiten mit Microsoft Bing für ihr Verständnis übersetzt haben. Dann muss so was unter dem Strich auch rauskommen ....
      Allerdings gebe ich zu bedenken, dass sich Deutschland bekannter Weise sehr schnell in diese Richtung entwickeln könnte.

      Herzlichst, Grüße aus Kiel,

      Lutz

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  19. 40 Tage Hungersanktion haben auch eine bibliche Komponente:

    http://www.bibelkommentare.de/index.php?page=dict&article_id=13

    - Moses fastete 40 Tage und Nächte, um die Gesetzestafeln zu empfangen.
    - Johannes dem Täufer ...fastete 40 Tage und 40 Nächte, als er vom Geist in die Wüste geführt wurde, um vom Teufel versucht zu werden

    Viele weitere Links finden die Suchmaschinen im Netz für uns. Mal sind es 40 Tage oder 7 Wochen, auch bei Jesus, und frühe Vorschriften sind etwas kürzer und milder (Verzcht auf Wein und fleischlichen Genuß, Ausnahmen für den heiligen Sonntag.

    Aber es gibt auch entscheidende Unterschiede: Der Sanktionshunger von Ralph ist keine götliche Fügung und nicht selbstauferlegt oder nur der Verzicht auf Genüsse (des Teufels), sondern die Willkür der Sanktionen der Jobcentren.

    Vielleicht ist es noch zu wenig bekannt, aber von Ralphs ersten 3 Sanktionen, nahm sein Jobcenter nach über 3 Wochen des Hungerns 2 Sanktionen ohne inhaltliche Begründung zurück. Gegen die 3. Sanktion wird noch immer geklagt, weil auch ihr die Grundlage fehlt. Inzwischen wurde eine auf jener 1. Sanktion verschärft aufgebaute 60%-ige Sanktion wieder mit fehlender gesetzlicher Grundlage verhangen, die Ralph nun zum bisher 40-tägigen Sanktionshunger trieb. Während die 1. Sanktion noch beklagt wird, die angeblich mit Ralphs mangelnder Mitarbeit für seine Eingliederung in Arbeit argumentiert, handelt es sich hier keinesfalls um eine Wiederholung. Hier sollte er nur eine Statistik über seine Veranstaltungen im letzten Jahr an den Arbeitsvermittler abliefern, die dem Jobcenter prinzipiell schon vorliegt, da er alle Auswärtstermine und Honorare bereits meldete und sonst auch seine Termine veröffentlichte. Mit Eingliederung in Arbeit ist dies wohl kaum begründbar.

    Selbst, wenn das Jobcenter oder das Gericht morgen alle sanktionen zurück nimmt, kann es sein Hungern nicht revidieren, welches bereits seine körperliche Unversehrtheit stark beschädigte. Hier wird ein Mensch gezwungen, auf seine Menschenwürde zu verzichten.

    Für mich ist der Ernst der Lage kaum noch zu überbieten. Wenn diese Argumentation weder in der Öffentlichkeit, noch bei den sanktionären ankommt, dann habe auch ich versagt. Deshalb ziehe ich mich hier vorläufig zurück. Ich bin mitschuldig, dieses System nicht rechtzeitig ausgebremst zu haben. Wir benötigen eine sofortige Lösung, nicht nur für Ralph, denn es gibt bereits Hungertote hierzulande, weil das Jobcenter deren Existenzsicherung verfassungsfeindlich ignorierte. Das Urteil, dass das Existenzminimum absolut gewahrt bleiben müsse, selbst wenn der Bedürftige gegen alle auferlegten Regeln verstoße, ist ja bereits mehrfach veröffentlicht. Dies Abwägung gebietet auch die Menschlichkeit.

    Möge sich jetzt sofort was tun! Dafür wünsche ich uns allen viel Kraft!

    Herzlichst & Danke! Detlef

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    1. @Detlef: Sehr enttäuschend. Du warst bislang einer der größten und sachlichen Verfechter in diesem Blog. Meinst du, ein Rückzug dient der Sache? Lässt Ralph nun das Hungern und gibt auch auf?

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    2. Ich befürchte, dass sein Hunger unseren Ralph bald aufgibt, also Ralphs hungern jetzt so kritisch wird, dass ich nicht seine Sterbebegletung sein kann, weil mir dazu die eigene Kraft fehlt.

      Bisher verbreitete ich überwiegend optimistische Sichtweisen, aber jetzt muss was Entscheidenes passieren, sonst bin ich selber mitschuldig. Wir benötigen Öffentlichkeit und vielfache Mails, sowohl an die Sanktionäre vom SB bis zur Kanzlerin, als auch an die Medien. Ralph gibt sicher nicht auf, egal ob er den Sieg erlebt, oder das Jobcenter dafür zu spät von der Öffentlichkeit gezwungen wird, die Existenzsicherung zu gewähren.

      Sein Durchhalten kann aktuell nicht mehr ewig dauern, es sei denn, dass auch die Ewigkeit nach dem Verhungern gilt. Bereits nach 4 Wochen Sanktionshunger von Ralph schrieb ich, dass seine Halbzeit längst überschritten sei. Nun benötigen wir eine erfolgreiche Lösung, ohne aufzugeben. Denken wir darüber nach!

      Wegen einer Beisetzung (ohne Folge des Jobcenters)in meinem Familienkreis bin ich sowieso ein paar Tage offline. Möge in dieser Zeit Ralph einen echten Erfolg vermelden können und sein Jobcenter seine Willkür eingestehen. Die Hungersanktion muß weg!

      Herzlichst & Viel Erfolg! Detlef

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    3. danke auch erstmal
      ich, für mein teil, habe zahlreiche mails an diverse medien, verbände, kirchen , parteien, etc verschickt. stellvertretend ralphs schicksal öffentlich in einigen foren diskutiert. oft läuft im hintergrund mehr ab, als man meinen mag.

      ich gebe dir aber auch recht, das sich etwas tun muss. ich bin zwiegespalten. ich will diesen dummen bürger einfach nicht wahrhaben. warum glaubt der bürger denn immer noch diese märchen aus den mainstreammedien ? es bedarf doch nur ein taschenrechner, um lügen in den medien zu offenbaren. es bedarf auch nur ein internet um das mitzubekommen. aber scheinbar sind eine gewisse schicht von leuten resistent gegen wahrheit, und sie sind mit dem lemming-gen verseucht und wollen geführt werden.

      wie kann es nun weitergehen ? was macht denn das oder die angebliche verfassungsverletzende analyse des sgb 2 durch f.drohsel ? werden wir einen märtyrer kreieren? wie viel leid verträgt eine gesellschaft ? wie viel lügen ? am fall hoeness erkennt man teilweise die manipulative wirkung der medien.

      wir haben keine 2 klassengesellschaft sondern 4 klassen.

      gibt man aber jetzt auf, verliert man die kraft aus der vergangenheit. dann werden stichhaltige argumente im sog der geschichte sich abreiben und in den hintergrund geraten.
      wollen wir denn wirklich das der stärkere,manipulative gewinnt, anstatt die wahrheit ? ich weiss natürlich nicht inwieweit es mit der gesundheit ralphs steht ? es ist schon erstaunlich wie sich die grosse masse der unterdrückten, es nicht schaffen sich schlagkräftig und in masse und zahl zu formieren. dieses uneins scheint system zu sein.
      mit besten genesungswünschen und geistige kraftgebende gedanken, verbleibe ich

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    4. Was soll denn aber schnell passieren? Ralph hat mit voller Absicht und willentlich das JC bis auf's Blut provoziert. Wer weiß, ob das sonst so weit gekommen wäre. Ich verstehe ohnehin nicht, weshalb man sooo sehr hungern muss, bevor man klagen kann. Bei der Kaltschnäuzigkeit der Obrigkeit muss ja der Tod dazwischen kommen...

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    5. klagen kann man immer. ich glaube da verstehst du etwas falsch ?
      vor dem bverfg jedoch bedarf es einiger anderer anstrengungen. lies dir einmal einige urteile im sgb bereich durch. und frag dich dann nochmal ob du der meinung bist, das du unter menschen lebst oder unter masochistischen maschinen ? bist du zu einer lösung gekommen, mache dasselbe bei den politikern.
      recht haben und recht bekommen ist eben herrschaftlich bedingt !

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    6. Danke @ 11:37

      " Ralph hat mit voller Absicht und willentlich das JC bis auf's Blut provoziert."

      So könnte man seine öffentliche Einforderung seiner Menschenwürde auch beschreiben, die Tausende nichtöffentlich versagt bleibt.

      Wenn die offizielle Statistik von 10.400 Totalsanktionen im Jahr 2011 spricht, sollte man wissen, dass jede Sanktion 3 Monate dauert. Also wurden im ganzen ca. 41.600 Totalsanktionen a 3 Monate verhängt und gab es so ca. 124.800 Monate des Hungerns, allein aus dieser Statistik. Hinzu kommen jene, die es Aufgaben, sich in diesem System zu registrieren und statt dessen ohne die Ihnen zustehenden Leistungen irgendwie zu überleben oder in anderen Statistiken enthalten sind, wie auch Ralph.

      Wer da wen provoziert, sollte nochmals bedacht werden.

      Herzlichst & Alles Gute! Detlef

      P.S.: Danke auch für diese Argumente und bitte meine Antwort nicht als persönliche Zurechtweisung werten!

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  20. Das einstige Land der Dichter und Denker
    ist verkommen zum Land des Systems und wird stetig beschränkter

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    1. Oder: Das einstige Land der Dichter und Denker
      wird zum Land der Nazis und Henker.

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    2. Dichter & Denker zu Nazis & Henker - wie genial ist das denn!;-)

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    3. Der spruch ist eigentlich uralt.

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  21. http://www.youtube.com/watch?v=vQiZof204yI

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  22. Ralph wir brauchen Dich LEBENDIG !!!!! Bitte überleg Deine Schritte, wem, was und wie nützt, Tot nutzt Du gar nichts!!
    Wie war das Ende vorigen Jahres: Asyl Antrag als politischer Verfolgter?

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  23. Lieber Detlef & all,

    Ja es muss etwas passieren. So habe ich überlegt, was man machen könnte. Hier das Ergebnis, eine Mail an die DWN:

    Sehr geehrtes DWN-Team,

    ich schätze Ihre Arbeit sehr und dafür danke ich Ihnen herzlich!

    In Berlin hungert ein Mensch seit nunmehr 40 Tagen weil er rechtswidrig sanktioniert wurde.
    Es handelt sich um den Rechtsaktivisten Ralph Boes, der sich außerordentlich für das Grundgesetz, die Abschaffung der Sanktionen bei H4, der Abschaffung von H4 generell und für das Bedingungslose Grundeinkommen einsetzt.

    Ich denke, das ist ein wirtschaftliches Thema, schließlich dient H4 der Erhaltung des Niedriglohnsektors.

    Die Kanzlerin, die Arbeitsministerin, der Leiter des Jobcenters, die Fallmanagerin, alle wurden vielfach angemailt, keinen interessiert es, alle schauen zu. Eine Schande!

    Ralph Boes stellt sich in das Blickfeld der Öffentlichkeit, da in diesem Land täglich Menschen rechtwidrig schikaniert und ihrer Menschenwürde beraubt werden.

    Könnten Sie sich vorstellen, einen Artikel zu verfassen und damit die Öffentlichkeitsarbeit zu unterstützen? Das Sanktionshungern ist mittlerweile in einer lebensbedrohlichen Phase.

    Zur Kontaktaufnahme schlage ich das Impressum der Homepage vor:

    http://www.buergerinitiative-grundeinkommen.de/brandbrief/BUKA-berichte-ereignisse.htm

    Freundliche, herzliche Grüße
    (Unterschrift)

    Bin gespannt auf die Antwort.

    LG Rosi

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  24. Wir müssten einen ehemaligen KZ-Häftling - oder einen direkten Nachkommen - der sich auskennt mit staatsgewolltem Hunger, Erniedrigung, Angst und Folter, dazu bewegen, sich Ralph gegenüber solidarisch zu zeigen. Beide zusammen könnten bei der Presse etwas bewegen. Einen mutigen Arzt sollten wir auch finden, der da mitmacht.

    LG Marita

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    1. Eure Ideen sind gut, ist der Brief an DWN schon gesendet?
      Ob man einen KZ Überlebenden so schnell findet und dann noch überzeugt, ist-von meinem Standpunkt gesehen-fraglich. Wenn, möchte er sicher kaum, sein Leiden von damals mit dem eines "nur" Arbeitslosen von heute vergleichen, ich hoffe ich irre mich da gewaltig.
      Wäre nicht auch die Überlegung gut, Ralph sein Amt oder den Fallmanager direkt bei der Polizei anzuzeigen gut? Vielleicht auch eine blöde Idee, aber müssten wir das nicht, wegen unterlassener Hilfeleistung?
      So langsam mach ich mir richtig sorgen....

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    2. Ja klar, ist raus.

      Rosi

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    3. Marita
      eine klasse Idee
      israelische Medien mit einbeziehen. Und sie bitten das zu veröffentlichen und zu hinterfragen.

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    4. Vielleicht gibt es auch jüdische Mitbürger, die unter Hartz IV leiden und sich erinnert fühlen an das Leid ihrer Vorfahren. Auch wenn diese evtl softer behandelt werden (kann ja sein, oder?) sollten sie sich melden, denn die gesonderte Behandlung wäre eine Art Schuldeingeständnis der Jobcenter.

      Wir könnten die israelische Presse auch darüber informieren, dass unsere Regierung diese grauenhaften Hartz IV-Gesetze über in der gesamten EU verbreiten wollen. Wir können das einfach nicht mit unserem Gewissen hinnehmen und bitten sie um Hilfe.

      LG Marita

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    5. es muss nicht zwingend ein betroffener sein, der in D h4 bezieht. allein das mediale echo darüber würde mich interessieren. eine klasse idee. man sollte sie natürlich dahingehend beeinflussen und bezugnehmen auf die vergangenheit. ich denke dann hört politik endlich

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  25. Hallo Detlef,
    ist es nicht möglich Verfassungsbeschwerde nach §90 Bverfgg Abs.2 Satz 2 zu erheben.

    Zitat: Das Bundesverfassungsgericht kann jedoch über eine vor Erschöpfung des Rechtswegs eingelegte Verfassungsbeschwerde sofort entscheiden, wenn sie von allgemeiner Bedeutung ist

    HIER:
    oder wenn dem Beschwerdeführer ein schwerer und unabwendbarer Nachteil entstünde, falls er zunächst auf den Rechtsweg verwiesen würde.

    Sollte die Begründung, das hier ein Mensch verhungert nicht Grund genug sein, die Beschwerde anzunehmen?

    Liebe Grüße

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    1. leider ist das kein grund lt bverfg
      es gäbe ja die gutscheine ! das verfassungsgericht sieht es eher so, dass der hilfebedürftige nicht normal sein kann, weil er sich selbst schaden zufügt.

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    2. Dazu müsstest Du zu allerest ein schreiben verfassen, welches auch
      genau nachweist, das allgemeines Interesse besteht. Das schon allein ist eine idiotische Hürde, da haben sich schon andere den Kopf dran zerbrochen. Auch wenn Ralph schwer hungern muss, beweise ersteinmal, das das die Allgemeinheit interessiert, bzw. erkläre das warum das was er tut, der allgemeinheit zu nutzen ist.
      Wenn Du das schaffst, kannst Du sogar selber einen Brief mit dieser Begründung an das Bverfg senden...das meint ich nicht ironisch, sondern ernst.

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    3. Allgemeines Interesse kann man vorzüglich anhand der öffentlich zugänglichen Sanktionsstatistiken nachweisen!

      Herzlichst Grüße aus Kiel,

      Lutz

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    4. Hallo Lutz! Prima Idee, allerdings hatte das in ähnlicher weise schon ca 3x Torsten Büscher versucht...die Beschwerde wurde nicht angenommen, der Grund reiche nicht, er solle doch seine einstellung zum Recht nocheinmal überdenken.
      Wenn Du allerdings sicher bist und soetwas genauestens argumentieren kannst, melde Dich doch mal bei Torsten Büscher zur absprache. Du findest ihn, wenn Du hier ganz oben auf Ralphs Seite Weitere Mitstreiter anklickst, auf seiner Seite findest Du auch seine Mail Adresse.

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  26. Ich muss meinem Zorn mal Luft machen, weil ich sonst noch implodiere!
    Was sind "Sanktionen" anderes als Schläge? Klingt nur gelehrter und autoritärer, weil lateinische Begriffe so nach Kultur, Humanismus und Autorität "riechen". Mir kommt das Kotzen!!!

    Wo ist der Unterschied wenn ich einem Mitmenschen das Lebensnotwendige kürze oder ihn gleich auf der Stelle tot schlage? Geht es etwa nicht darum diejenigen, die auch noch die Frechheit haben auf ihren Rechten als Mensch in unserer gewalt- und machtgeilen = autoritären Gesellschaft zu beharren, tot zu schlagen, kalt zu stellen, zum Schweigen zu bringen?

    Wenn Eltern nicht mehr weiter wissen... . Wenn Politiker die solche Eltern hatten sich um in ihren und den Augen der Mehrheit "hilfsbedürftige", "erziehungspflichtige" Hartz IVler = nicht auf eigenen Beinen stehen könnende, unterlegene, auf Zuwendung angewiesene "Blagen" kümmern sollen (Oh mein Gott, welches Kreuz!!!) ,dann kommen auch wieder nur Schläge = Sanktionen heraus, weil sie selbst es ja als Kinder am eigenen Leib haben spüren müssen: Wenn du nicht bist wie ich dich will, wenn du nicht machst was ich verlange, solange du deine Beine unter meinen Tisch stellst... .

    In meinen Augen hilft da nur sich zu wehren, indem man zurück schlägt mit Empörung, Zorn, Wut und wenns gar nicht mehr anders geht eben mit "Sanktionen"(á la Hochhuth vielleicht ;-). Oder sind wir dazu nicht in der Lage, weil wir selber als Kinder zu viel "sanktioniert" wurden und jetzt ein Leben lang Angst vor Bestrafung haben?

    Bin ich etwa infam und gotteslästerlich (an einem Feiertag auch noch!), weil ja Jesus auch die andere Wange hingehalten hat und wir ja hier in einer "christlich" verstrahlten Mehrheitsgesellschaft leben, die uns auf ewig gebietet:

    1.Du sollst deine Eltern (den Staat) ehren, auch wenn sie dich geschlagen, unterdrückt, missachtet, ausgebeutet und entrechtet haben!
    2.Du sollst niemanden schlagen, aber du musst anderen erlauben dich zu schlagen! (oder missachten, entrechten, beleidigen, töten etc.) ???

    Ein Zorniger

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    1. Hallo Zorniger....bitte schreib Deinen sehr guten Kommentar, in das neue Feld GEGEN Sanktionen, neuester Eintrag oben von Ralph (oder siehe mein Kommentar hier drunter).
      Bitte helft mit euren Ideen und Argumenten mit!!! Lest aber bitte vorher die Regeln.

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  27. Bitte, schreibt Eure Argumente GEGEN Sanktionen nun in den neuen Blog, schaut ihn euch mal an, hier die Kopie von oben:

    09.05.2013:

    Neuer Blog "Mach mit":

    Erste Fragestellungen zur Bearbeitung ausgewählt
    Nach erster Sichtung der sehr vielen eingegangenen Argumente FÜR Sanktionen
    haben wir jetzt die ersten Fragestellungen zur Bearbeitung ausgewählt.
    Wie sehen die Argumente gegen die angeführten Argumente aus? (Gesunder Menschenverstand)
    Was sagen Rechtsprechung, Wissenschaft und Politik?
    Des Weiteren haben wir
    Benutzungsregeln für diesen Blog formuliert
    und ein Inhaltsverzeichnis angelegt, damit man sich leichter orientieren kann.
    Für die Arbeitsgruppe,
    Ralph Boes

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  28. Mir ist grad noch was richtig Geniales eingefallen: Man könnte einen "vorsorglichen" Antrag auf Schmerzensgeld an die Geschäftsführung des Jobcenters stellen. Einen Antrag auf Schmerzensgeld für zu "geringes Hartz IV-Almosen" (denkt mal bitte daran, wie oft und in welcher Höhe der Strompreis in den letzten 2 Jahren gestiegen ist, wie extrem die Lebensmittelpreise in die Höhe gestiegen sind usw), für ein verschleiertes "Bildungspaket" für Kinder (es wird suggeriert, dass Kinder eine bessere Bildung bekommen), für
    grundgesetzwidrige Sanktionen (Androhung auf Hunger, Obdachlosigkeit, Verlust der Kranken- und Pflegeversicherung, Sippenhaft innerhalb der Familie, Auseinanderbringung der Familie durch das Jugendamt), für Schikanen durch das Jobcenter, für herbeigeführte psychische Störungen bzw. Erkrankungen, für Verhinderung sozialer Kontakte, für Verhinderung auf persönlicher Weiterbildung (kein Geld für Bücher, die man gerne lesen möchte), für Verhinderung auf familiäre Bindungen ( vielleicht möchte man gerne die Enkelkinder betreuen, aber kann es nicht, weil das Jobcenter auf sinnlose Maßnahmen besteht), für Verhinderung ehrenamtlicher Tätigkeiten, für Verhinderung auf das Recht auf selbstbestimmtes Leben usw. Diesen Antrag kann man stellen mit der Begründung, dass internationale Staaten und Menschenrechtsorganiationen kontrollieren, ob Deutschland wirklich gewillt ist, nicht schon wieder faschistisch zu regieren. Ich werde das auf jeden Fall so machen, und es mir piepegal, was die dann im Jobcenter von mir denken.

    LG Marita

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    1. Ja, das ist gut, öfter mal was Neues.
      Eine Kopie zur Kenntnisnahme an die Arbeitsministerin und eine an den Vorstand/Herrn Alt schicken, weil ja in H4 keiner verhungert, lach...
      Von der Verhinderung zur Umschulung bin ich auch betroffen. Die Mittel sind da, wird aber eingespart und nach Nürnberg zurücküberwiesen. Meine 2 Praktika hätte ich mir auch sparen können. Ohne Ausbildung geht gar nichts.

      Kannst Du dann veröffentlichen, wenn Du es machst.
      -Von den DWN habe ich noch keine Antwort.-

      LG Rosi

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  29. Dennis aus Marzahn10. Mai 2013 um 01:02

    Jetzt reicht's: Ich bin knapp 30. Meine Mutter hat nun die Diagnose Streukrebs bekommen! Danke an die kapitalistische Nahrungsmittelindustrie für das vergiftete Essen und Trinken, dass wir täglich zu uns nehmen. Danke an Politik und Gesellschaft ("Masse"), die immer mehr Arbeitseinsatz fordern. Man vergütet Arbeit nicht gerecht, dass man wenigstens seinen Lebensunterhalt vernünftig bestreiten kann und ein wenig Luxus hat. Man fordert kostbare Lebenszeit ein, will das aber nicht oder nur deutlich ungerecht vergüten.

    Meine Mutter hat Krebs; eine Frau, die immer für andere da ist und nie an sich selbst denkt. Sie hat sich vermeintlich "gesund" ernährt und jetzt wird ihr klar: Sie hat nur Dreck gefressen, der hochgradig krebserregend ist. Und das ist eigentlich ALLES, was man im Supermarkt vorfindet. Auch der überteuerte und ebenfalls vergiftete "Bio"-Müll.

    Vom Konsumentenschwein mutiere ich ohnehin seit ein paar Jahren immer mehr zum konsumverzichtenden "Ökofreak". Autofahren kann ich noch heute nicht und darauf bin ich stolz.

    Seit einem Jahr bereite ich mich auf ein ruhiges Leben vor. Ich habe jetzt eine Hartz4-taugliche Wohnung und werde noch nächste Woche meinen Job kündigen ("betriebsbedingte Kündigung"). Mein Chef habe ich den "merkwürdigen" Grund schon genannt und er wird mir zwei verschiedene Arbeitszeugnisse schreiben. Ein gutes bewerbungstaugliches Arbeitszeugnis, mit dem man auch gute Chancen hat. Und ein weiteres Arbeitszeugnis, bei dem ich die denkbar schlechteste Bewertung bekomme, damit ich mich damit "bewerben" kann und bloß nichts bekomme außer befreiende Absagen.

    So habe ich die Wahl, ob ich überhaupt arbeiten gehen möchte oder nicht. Denn im Moment habe ich Urlaub, der bald nicht mehr ausreicht, um nun nahezu täglich für meine Mutter da zu sein. Ja, ich möchte nicht mehr arbeiten und diese Gründe sind familiär bedingt. Und ich brauche nun einmal die klassische SOZIALhilfe, um meinen Lebensunterhalt bestreiten zu können, während ich "arbeitslos" bin. Arbeitslos? Ich werde nun täglich für meine Mutter arbeiten, sie pflegen und mit allen erdenklichen Mitteln unterstützen. Für das kapitalistische System kann und will ich zudem gar nicht mehr arbeiten. Ich möchte für meine Mutter arbeiten und dafür brauche ich halt SOZIALhilfe, die sich jetzt Hartz 4 nennt, ALG 2 oder wie auch immer.

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    1. Deine Mutter geht jetzt vor. Hör auf Dein Herz, dann liegst Du immer richtig. Alles Gute für Euch.

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    2. Ich schließe mich dem an. Dennis ALLES GUTE!!!

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    3. Dennis aus Marzahn10. Mai 2013 um 11:26

      Danke für euren Zuspruch. Sowas brauche ich im Moment, egal von wem. Wer antwortet, hat sicherlich ernsthaftes Mitgefühl. Und das gibt Kraft.

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Liebe Schreiberin, lieber Schreiber - ich freue mich über ihre Kommentare und veröffentliche sie so schnell wie möglich. Ich bitte allerdings, sich strikt ans Thema des Posts zu halten. Für die Bezugnahme auf Ihren Eintrag durch Andere wäre es sehr schön, die Kommentare würden mit NAMEN (oder Kürzel) versehen werden. MfG, Ralph Boes