Sonntag, 16. Juni 2013

Endgültige Absage der zweiten Vorlage der Eingliederungsvereinbarung


Sehr geehrte Frau Xxxxxxx –
 
Herzlichen Dank für  Ihren Brief vom 06.06.2013
Obwohl ich Sie sehr schätze, werde ich NICHT unterschreiben !
 
Ich möchte hier die Gründe nennen:
 
Erstens:  
Hartz IV ist verfassungswidrig und setzt die Menschenwürde außer Kraft.
Ich habe das Thema schon im Juni 2011 in meinem Brandbrief beschrieben, zu dem bis heute von keinem der Angeschriebenen irgendwie Stellung bezogen worden ist.
Ich habe dort beschrieben, dass durch Hartz IV
Artikel 1, Artikel 2, Artikel 3, Artikel 6, Artikel 11, Artikel 12, Artikel 13 
und Artikel 19 des Grundgesetzes
außer Kraft gesetzt worden sind und dass diese Außerkraftsetzung aus einer grundständigen Fehleinschätzung der gegenwärtigen Entwicklungen am Arbeitsmarkt und im sozialen Leben entsteht.
In diesem Brandbrief ist auch mancher Lösungsvorschlag für die entstandene soziale Krise gemacht und mein Willensentscheid ausgesprochen, mich den durch Hartz IV etablierten verfassungs- und menschenrechtswidrigen Zwangsmaßnahmen nicht zu unterwerfen – ein Willensentscheid zu dem ich weiterhin stehe, weil ich ihn in jeder zur Zeit denkbaren Hinsicht weiterhin für notwendig halte … 
 
Absatz 7:
Ab heute widerstehe ich offen jeder staatlichen Zumutung, ein mir unsinnig erscheinendes Arbeitsangebot anzunehmen oder unsinnige, vom Amt mir auferlegte Regeln zu befolgen. Auch die durch die Wirklichkeit längst als illusorisch erwiesene Fixierung auf "Erwerbsarbeit" lehne ich in jeder Weise ab.
Ich beanspruche ein unbedingtes Recht auf ein freies, selbstbestimmtes Leben, welches ich einer von mir selbst gewählten, mir selbst sinnvoll erscheinenden und mir nicht von außen vorgeschriebenen Tätigkeit widmen darf – auch wenn ich durch die wirtschaftlichen und politischen Verhältnisse gezwungen bin, dafür Hartz IV in Anspruch zu nehmen.
 
Als tiefsten Grund meiner Entscheidung habe ich hinzugefügt: 
 
Ich spreche jede Arbeit heilig, die aus einem inneren ernsten Anliegen eines Menschen folgt
- unabhängig davon, ob sie sich äußerlich oder innerlich vollzieht
- und unabhängig davon, ob sie einen "Erwerb" ermöglicht oder nicht!
Eine Gesellschaft, die nur auf Erwerbsarbeit setzt, schaufelt sich ihr eigenes Grab, weil sie die wesentlich ursprünglicheren und bedeutenderen (!) seelischen und geistigen Antriebe zur Arbeit missachtet und schon das Denken der Mutter über die Erziehung ihrer Kinder, nicht weniger die Arbeit eines Menschen, der in Liebe einen hilfsbedürftigen Freund oder Angehörigen pflegt, noch unter das Produzieren und Verkaufen von Klopapier und Gummibärchen stellt!   
 
… womit mein Willensentscheid keine Arbeits-Verweigerung darstellt, sondern nichts weiter als ein Mitwirken auf der Basis des freien Menschentums ist.

 
Zweitens:
Durch die Eingliederungsvereinbarung, erst recht durch den Verwaltungsakt, wird gerade die Ebene des freien Menschentums, werden die bürgerlichen Grundrechte außer Kraft gesetzt … Ich habe das in meinem persönlich in Ihrem Amt abgegebenen Schreiben „Statt einer Eingliederungsvereinbarung“ vom 11.08.2011 beschrieben und schon damals der Unterschrift widersprochen:
 
Hiermit gebe ich Ihnen meine Weigerung bekannt, die sog. "Eingliederungsvereinbarung" zu unterschreiben. Auch die Einsetzung der Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt lehne ich in jeder Weise ab, da beide, sowohl die Einsetzung der Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt, als auch die Eingliederungsvereinbarung selbst, in entscheidenden Punkten der Menschenwürde und dem Grundgesetz widersprechen. (…) 
 
Die "Rechtsfolgenbelehrung" der Eingliederungsvereinbarung ist in jeder Beziehung ein Dokument der Schande:
Die Bedrohung mit Hunger und Obdachlosigkeit, verbunden mit dem Verlust der Krankenversicherung, nur weil man Elemente der Eingliederungsvereinbarung nicht befolgt, ist weitaus einschneidender als die Bedrohung mit Gefängnisstrafe. Gefängnis ist würdiger durchzustehen als Hunger und Obdachlosigkeit!
Versehen mit den Zusätzen, dass während der Sanktionen“ kein Anspruch auf Sozialhilfe“ besteht und dass man "den vereinbarten Eingliederungsbemühungen" nachkommen muss, „auch wenn das Arbeitslosengeld II wegen eines Pflichtverstoßes vollständig weggefallen ist“, erregt die "Rechtsfolgenbelehrung" nichts als Fassungslosigkeit. [1]
So, wie sie dasteht, 
ist die Eingliederungsvereinbarung als Androhung von Folter und physischer Vernichtung – und wenn sie durchgeführt wird, als Akt der Unmenschlichkeit anzusehen und gehört, wenn die deutsche Rechtsprechung kein Mittel dagegen findet, vor den europäischen Menschenrechtsgerichtshof, vielleicht sogar – zusammen mit ihren Verursachern – vor den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag gebracht.
 
Auch diesem Willensentscheid ist nichts hinzuzufügen …

 
Drittens:
Das Ihnen durch SGB II aufgezwungene Handeln stellt aus meiner Sicht eine Nötigung und Erpressung dar. Für mich sicher – vielleicht sogar für uns beide.
Der vollständige Entzug der Lebensgrundlage, um jemanden zu einem gewünschten Handeln zu zwingen, gilt im Gefängnis unmittelbar als Folter und steht auf derselben Stufe, wie unmittelbar vollzogene staatliche Gewalt.
Ich habe diesbezüglich bereits 2009 eine Petition geschrieben, die vom Petitionsausschuss inzwischen sieben Mal vertagt und bis heute nicht beantwortet worden ist:
 
Text:
Petition: Arbeitslosengeld II - Abschaffung der Sanktionen nach § 31 SGB II
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, sofort die Sanktionen nach § 31 SGB II abzuschaffen.
Begründung: § 31 SGB II verletzt die Menschenwürde und die Freiheit zur Entfaltung der Persönlichkeit und wandelt die gebotenen Hilfestellungen des Staates zu Zwangsmaßnahmen um. Abzüge vom absoluten Lebensminimum können nur durch Hungern kompensiert werden. Die Sanktionierung mit Hunger oder mit gesellschaftlicher Ausgrenzung steht auf derselben Stufe wie die Sanktionierung durch unmittelbare staatliche Gewalt.
 
Das gesamte Problem ist in meinem Brief vom 25.10.2011 an Ihre Amtsvorgängerin beschrieben:

... Viertens befestigen sie die "Eingliederungsvereinbarung" wieder mit der von mir schon so heftig kritisierten "Rechtsfolgenbelehrung", die die Menschenrechte außer Kraft setzt, eine Androhung von Folter und physischer Vernichtung darstellt und in jeder Weise mehr als bestrafungswürdig ist.
Androhung von Hunger und Obdachlosigkeit, verbunden mit dem Verlust der Krankenkasse – Aberkennung aller bürgerlichen Grundrechte, soziale Totalausgrenzung, Vertreibung in die Vogelfreiheit – gegebenenfalls mit Sippenhaft, wenn man in einer Bedarfsgemeinschaft lebt – dies alles nur weil man den sog. "Kunden" zwingen möchte, "Vereinbarungen" einzuhalten, die ihm von außen aufgedrückt wurden und ihn in sinnlose Maßnahmen oder unwürdige Arbeit pressen, ist nichts anderes als Androhung von Folter und physischer Vernichtung, wenigstens der dauerhaften Vernichtung der bürgerlichen Existenz, und öffnet die Tore zu jeder Unterwerfung - nicht zuletzt auch: das Tor zu Zwangsgehorsam und Zwangsarbeit. Mit der Freiheit und Würde des Menschen ist es seit Einführung dieses Gesetzes in Deutschland vorbei!

Und mit dem Blick auf die Tätigkeit ihrer Amtsvorgängerin habe ich weiter ausgeführt:
 
Sehr geehrte Frau xxxxxxxxxx,
ich bin sehr froh, dass Sie die "Eingliederungsvereinbarung" nicht schon unterschrieben haben, weil die Unterschrift unter dieses Schanddokument, ggf. alleine schon dessen Vorlage (!), eine empfindlich zu ahndende Straftat darstellt.
Im Sinne der deutschen wie auch der europäischen und internationalen Verfassungen und Gesetze ist die Androhung von Folter ein äußerst strafwürdiges Vergehen! Ich möchte nur an den Fall Gäfgen/Metzler erinnern, in dem ein mutiger Polizeioberer den frisch gefassten Kindesentführer Gäfgen mit Folter bedrohte, damit der aussage, wo das von ihm entführte Kind zu finden sei. Obwohl der Polizist in einem unglaublichen Gewissenskonflikt war – auf der einen Seite war ihm das Verbot der Folterandrohung absolut bewusst, auf der anderen Seite stand die Hoffnung, gerade durch die Androhung das entführte Kind vielleicht noch lebend finden zu können –,  obwohl er von seinem Standpunkt absolut Recht hatte mit der von ihm vollzogenen Folterandrohung, ist er dennoch zur Rechenschaft gezogen, seines Amtes enthoben und mit einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen belegt worden. (Zum Glück wenigstens nur auf Bewährung.) Der Mörder dagegen hat für die ihm zugefügte Folterandrohung eine kräftige Entschädigung erhalten.
Folterandrohung ist bei uns selbst in solchen extremen Zweifelsfällen (!) VERBOTEN, weil man, nicht zuletzt auch durch die Erfahrungen mit der Nazivergangenheit, sogenannte "Dammbruchurteile" verhindern möchte.
Ich frage mich: Was würde in Deutschland losgehen, wenn alle Menschen in Hartz IV begreifen würden, was ihnen durch die Eingliederungsvereinbarung angetan wurde, wenn sie gegen ihre Fallmanager und alles, was darüber ist, wegen Androhung der Folter von Hunger, Obdachlosigkeit und physischen Vernichtung plötzlich klagen würden und alle Verträge und Sanktionen, die mit dieser Androhung erzwungen wurden, rückwirkend in Frage gestellt sind. 
Die Entschädigungszahlungen dürften wesentlich höher liegen als bei Gäfgen, da mit der Androhung keinerlei Straftat, erst recht kein Mord verhindert werden sollte, sondern sie nur ausgesprochen wurde, um unbescholtende Menschen für jeden staatlichen Irrsinn verfügbar zu machen. Außerdem wurde und wird – ebenfalls anders als bei Gäfgen – die Folter in zig-tausenden von Fällen nicht nur angedroht, sondern auch vollzogen. Mit auch der Folge, dass es, neben der unglaublichen Anzahl von sozial entwurzelten Menschen, inzwischen eine wachsende Anzahl von Hartz IV- Hunger- und Verzweiflungstoten gibt.
Auch die Strafen für die Mitarbeiter des Jobcenters und alle diejenigen, die "darüber" stehen, dürften wesentlich höher als bei dem Polizisten liegen, denn ein strafmildernder Zweifelsfall wie bei diesem, liegt bei ihnen in keiner Weise vor. Ganz im Gegenteil: Die Eingliederungsvereinbarung, und erst recht die dahinter liegenden Gesetze, sind derart ein Schandmal deutscher Rechtsprechung, und sie widersprechen so offen dem Grundgesetz, dass sie durch nichts zu entschuldigen sind. 
– Natürlich kann man sich auch viele Gründe für die Sanktionen in Hartz IV zusammen denken. Mit Hartz IV ist allerdings ein Gesetz in Kraft gesetzt worden, das so wirklichkeitsfremd ist, dass es nicht anders als durch verfassungs- und menschenrechtswidrige behördliche Zwangsmaßnahmen "gesichert" werden kann. Die Verantwortung dafür trägt der Gesetzgeber – mittelbar aber auch jeder Beamte oder Angestellte, der dieses Schandgesetz zur Anwendung bringt. Ein nicht in die Wirklichkeit passendes System, das nur mit Zwang erhalten werden konnte, das hatten wir schon in der DDR – und auch ihr gegenüber wird heute das Unrecht des Staates und seiner Funktionäre – nicht aber eine etwaige "Unterwerfungspflicht" des unbescholtenen Bürgers thematisiert. 
 
Das ist nur erst für die Androhung der Folter – noch längst nicht für ihren Vollzug gesagt!

 
Viertens:
Unter der Vorgabe, jede Arbeit annehmen zu müssen, werden wir allseits zur Lüge gezwungen: Sie, indem Sie gezwungen sind, die erzwungenen Arbeitszuweisungen als sinnvoll und angemessen für den „Kunden“ zu verkaufen; wir, indem wir uns lügnerisch „verkaufen“ (lassen) müssen. In meinem Brief vom 09.0.2013. habe ich das so beschrieben:
 
Wir sind ja gezwungen, dem Arbeitgeber gegenüber „bis an die Grenze überzogener Selbstverleugnung“ so zu tun, „als wäre es der Traumjob“, der uns angeboten wird (Bayrisches Urteil), egal, was wir wirklich von den Angeboten halten. – Sonst werden wir von Ihnen/Ihrem Amt/dem System sanktioniert.
Damit sind wir dem Arbeitgeber gegenüber zur Lüge verpflichtet!Ihnen gegenüber sollen wir aber immer ehrlich sein!
Dass das schwer unter einen Hut zu bringen ist, ist klar. (…)
- Auf den Jahrmärkten gibt es manchmal Spiegelkabinette, in denen alles komplett verzerrt erscheint. Hartz IV ist ein solches Spiegelkabinett – ein Spiegelkabinett der Lüge, in dem wir uns alle gegenseitig als Lügner und Betrüger erscheinen - und uns zu Lügnern und Betrügern machen, wenn wir das nicht prinzipiell durchschauen.
Grundeinkommen führt dagegen in eine Welt gegenseitiger Wertschätzung, weil man sich gegenseitig nicht mehr erpressen kann, Zusammenarbeit ein Kind echter Freiwilligkeit wird und man sich gegenseitig auch nicht mehr belügen muss.

 
Fünftens:
Das Geld des Steuerzahlers, der Hartz IV bezahlen muss, wird fast gar nicht durch den „faulen Hartz IV-Bezieher“, nicht einmal wirklich durch den „Hartz-IV-Betrüger“ sondern vor allem durch das System „Hartz IV“ selbst missverwendet.
Ich habe das in meinem Blog „brandbrief-klage.blogspot.de“
beschrieben und sende Ihnen den Gedanken hiermit  erstmals zu: 
 
Die größte Miss-Verwendung des Geldes des Steuerzahlers 
ist die Einrichtung des Hartz-IV-Systems selbst
.
1.) Mit dem „Geld des Steuerzahlers“ wurde
- ein menschenverachtendes und verfassungswidriges System eingerichtet 
- und damit die Grundlage des friedlichen Zusammenlebens der Menschen in der Bundesrepublik zerstört.
2.) Hartz IV kostet den Steuerzahler 
- nicht nur die direkt gegebene „Stütze“, 
- und nicht nur das gewaltige zusätzliche Geld der Überwachung, Drangsalierung/Nötigung/Erpressung und künstlichen Beschäftigung der Hartz-IV-Betroffenen 
- sondern auch die ungeheuren Unternehmersubventionen, die mit Hartz IV ausgelöst worden sind
- und die unkalkulierbaren Kosten der kommenden Revolution.
3.) Hartz-IV-verursacht sind weiter 
- der großflächige Verfall der Löhne
- der damit zusammenhängende Verfall des Binnenmarktes
- und der Verfall der Moral der Arbeitgeber, 
so dass „der Steuerzahler“ durch Hartz IV seine eigene Abschaffung (als möglicher Steuerzahler
) und seine eigene Verarmung und Versklavung  finanziert.
4.) Weiter durch Hartz IV verursacht ist
- das Auftreten eines Großteils der sozialen Spannungen in Europa, weil Deutschland durch die mit Hartz IV erzwungenen Billigstlöhne einen gnadenlosen Wirtschaftskrieg gegen die europäischen Nachbarn führt und (zusätzlich zum verfassungswidrig konzipierten Eurosystem!) deren Wirtschaftskraft zerstört.
Fazit:
Gemessen an den Schäden, die es hervorbringt, ist Hartz IV unermesslich teuer – eine Belastung, die man dem "Steuerzahler" auf keinen Fall hätte aufbürden dürfen!
Hartz IV ist direkte Kriegsführung gegen ihn, den "Steuerzahler", selbst - direkte Kriegsführung gegen die Völker in Deutschland und Europa, gegen ihre Wirtschaftskraft, ihre Freiheit und ihre Moral – dies alles durch die Betroffenen selbst mit ihren eigenen Steuern finanziert.
 
 
Sechstens:
Der Arbeitsbegriff Ihres Amtes ist mangelhaft und lebensfremd. Dadurch, dass man die im (massiv staatlich geförderten!!!) Rationalisierungsprozess freigestellten Menschen zu „Bedürftigen“ stempelt und sie zurück in den nicht mehr vorhandenen Arbeitsmarkt presst, anstatt sie als „Freigestellte“ zu behandeln, zwingt man sie in Sklaverei und schraubt das allgemeine Lohnniveau herunter.
Über den mangelhaften Arbeitsbegriff habe ich mich schon im Brandbrief, Kap. VII,
„Ich spreche jede Arbeit heilig, die aus einem ernsten inneren Anliegen eines Menschen folgt …“
noch deutlicher aber in meinem Widerspruch zum ersten gegen mich verhängen Verwaltungsakt (Widerspruch vom 30.06.2012), geäußert.
 
"Arbeit ist sichtbar gemachte Liebe" – in diesem Wort konzentriert Kahlil Gibran in seinem unglaublich schönen und gedankenreichen Text "Von der Arbeit"  
den Arbeitsbegriff, der allein dem mündigen und freien Menschen gebührt!
Der Arbeitsbegriff des Jobcenters ist demgegenüber nicht der des freien Menschen, sondern der der blanken und unmenschlichen Lohnsklaverei.
Ihrem vollen Wesen und in ihrer vollen Würde nach ist Arbeit die Betätigung des innersten Menschen-wesens! Und sie ist nur so weit förderlich und wertvoll – sowohl für die Entwicklung des sie verrichtenden Menschen als auch für die Weltverhältnisse, auf die sie sich richtet (auch für die Gesellschaft!) – als sie in Liebe geleistet wird und einem ernsten inneren Anliegen des sie verrichtenden Menschen entspricht.
Der "wirklichen" Arbeit steht – neben der Zwangsarbeit – das "Jobben" gegenüber. – Während wirkliche Arbeit die Betätigung des innersten Menschenwesens ist und dementsprechend organisiert werden muss, ist "Jobben" das Synonym für unernste, dem Inhalt der Arbeit gegenüber desinteressierte Gelegenheitsmeierei.
Eine ganze Gesellschaftsschicht dauerhaft in "Jobs" zu pressen und sie von ihren eigenen inneren Tätigkeitsquellen abzuschneiden – nur, weil man sich nicht an eine den gewandelten Verhältnissen angemessene Neuorganisation und saubere Finanzierung des Gemeinwesens wagt – ist so zerstörerisch für unsere Gesellschaft, wie es verfassungswidrig ist.
Ein "JOB-Center" löst schon vom Ansatz her nicht die Probleme, die sich aus der gewandelten Arbeitswelt ergeben. Weder löst es die Probleme der Individuen noch die der Gesellschaft. Es verschärft sie (!), weil es ein Machwerk radikalen Unverständnisses des Wesens echter Arbeit ist.
 

Siebtens:
Die von Ihnen mit der Eingliederungsvereinbarung anvisierten Sanktionen sind auf mich nicht sinnvoll anzuwenden, weil sie in meinem Fall sicher nicht taugen, das vom Gesetzgeber vorgegebenen Ziel („Anpassung an den Arbeitsmarkt“) zu erreichen, sondern bestenfalls dazu geeignet sind, meinen (begründeten) Willen zu brechen und damit ein Mittel politischer Verfolgung sind.
In meinem Widerspruch gegen die über mich seit April verhängte 60-Prozent-Sanktion habe ich dazu geschrieben (Widerspruch vom 16.04.2013):
 
Hartz IV ist in Gesetz gegossene Verfassungswidrigkeit und die Sanktionen sind eine unmenschliche, blinde Unterwerfung fordernde oder in die Vernichtung führende Barbarei.
Indem Sie/Ihre Behörde auf die von mir so vielfältig geäußerten politischen, menschenrechtlichen und verfassungsrechtlichen Bedenken nicht eingehen und mich stattdessen nach Schema 0-8-15 sanktionieren, tragen die Sanktionen politischen Charakter.
De fakto werde ich wegen meiner Haltung zur Verfassungswidrigkeit von Hartz IV und wegen meiner Kritik des zur Gesetzesgrundlage gemachten Arbeitsbegriffes sanktioniert.
Durch Ihre Sanktion bin ich politischer Verfolgung ausgesetzt - mit, wenn ich dem nichts entgegen setze, dem Zielpunkt der physischen Auslöschung meiner Existenz 
Da mein Verhalten wohl begründet ist (s. meinen „Brandbrief“ und meine gesamte Korrespondenz mit Ihrem Amt) und ich nicht vorhabe, nachzugeben, stellt sich die Frage, in welchem Sinne die von Ihnen verhängten Sanktionen „geeignet“, „erforderlich“ und „angemessen“ sind.  Denn es ist ja die Frage, zu welchem Ziel sie im Sinne Ihres Gesetzes führen sollen (Annäherung an den sog. "Arbeitsmarkt") – und zu welchem Ziel sie demgegenüber, bei meiner Art, sie aufzufassen (!), sicher führen werden.

 
Sehr geehrte Frau Xxxxxxx –
das sind für mich die Fakten, aus denen heraus ich die Eingliederungsvereinbarung ablehne, hiermit schon im Vorfeld dem drohenden Verwaltungsakt widerspreche und die dort sinnwidrig aufgestellten Regeln sicher brechen werde.
Meine Selbstanzeige vom 09.06.2013 ist selbstverständlich weiterhin gültig.
Es liegt nun bei Ihnen, weiter damit umzugehen.
Da Sie immer wieder schreiben, dass ich ein persönliches Gespräch nicht angenommen habe, mache ich folgendes Angebot:
Das System hält mich nicht aus, ich halte das System nicht aus – zwischen uns gibt es auf jeden Fall gewaltigen Konflikt [2] ... Ich fände es aber schön, wenn wir uns als Menschen treffen würden – einfach, um die Sache frei besprechen und vielleicht zu neuen Ideen gelangen zu können …
Ich denke nicht, dass das im Gemäuer ihrer Behörde günstig ist, weil Sie da gleich die Staatsräson vertreten müssen. Ein nettes Café, das fände ich schön.
Und da das Thema nicht nur uns beide angeht – sondern jeden denkenden und empfindenden Menschen in Deutschland – fände ich es am Schönsten, sie brächten auch gleich Menschen ihres Vertrauens, seien dies Freunde oder weitere Mitarbeiter ihres Amtes, mit.
Nicht darauf, dass wir einen Machtkampf führen, kommt es an
– einen Machtkampf übrigens, den Sie nicht gewinnen können! : 
Sie können mich zwar vernichten, meinen Gehorsam aber erhalten sie nicht! –
sondern darauf komm es an, dass wir mit unseren Mitteln die Dinge weiter gestalten, wie es dem Wohl des Ganzen – dem Wohl des Individuums und auch dem Wohl der verfassungsgemäß orientierten Bundesrepublik – entspricht.
Und da unsere Politiker in dieser Beziehung inzwischen vollständig ausgefallen sind – man  versucht von dort, die Verfassung abzuschaffen! – wird uns nichts anderes bleiben, als mit UNSEREN MITTELN tätig zu werden.  
 
Mit herzlichem Gruß,
Ralph Boes
 

[1] Die gnadenlose Architektur der Eingliederungsvereinbarung ist einzig aus der Logik einer absoluten Diktatur zu verstehen.
[2] … was ich nicht PERSÖNLICH nehme – es ist der Konflikt des FREIEN MENSCHEN mit dem System.
 

112 Kommentare:

  1. ach Ralph - wie soll eine Job-Center-Mitarbeiterin, die einigermaßen menschlich denkt und handelt, da widerstehen können - auf diese nette Café-Haus-Einladung :-)
    Ein sehr freundlicher und trotzdem konkreter vom sachlichen her begründeter Antwortbrief.

    toll - auf ein achtsames, zu neuen Ideen kommendes Café-Haus-Gespräch!

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  2. Das die EGV grundgesetzwidrig ist, darüber sind sich hier sicher alle einig. Was mir aber bei näherem lesen der Selbigen aufgefallen ist, ist die unverhältnismässigkeit der Erstattung der Bewerbungskosten in Relation zum Umfang der Eigenbemühungen. Hier heist es bei den Pflichen des JC:
    Zitat:
    "Die Erstattung der Bewerbungskosten erfolgt in pauschalierter Form mit 5,00 Euro pro nachgewiesener Bewerbung bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 260,00 Euro"

    Desweiteren steht bei den Bemühungen des "Kunden" (in diesem Fall Palph):
    Zitat:
    "Sie unternehmen während der Gültigkeitsdauer der Eingliederungsvereinbarung im Turnus von einem Monat - beginnend mit dem Datum der Unterzeichnung - jeweils mindestens 10 Bewerbungsbemühungen ..."

    Davon ausgehend, dass dies in jeder EGV unverändert steht und gesehen über den Zeitraum von einem Jahr ergibt sich folgende Rechnung:

    12 Monate * 10 Bewerbungen/Monat * 5,00 Euro/Bewerbung = 600,00 Euro
    - Erstattung pro Jahr 260 Euro
    = Mehrbelastung 340 Euro/Jahr

    Dies bedeutet, man wird per EGV gezwungen, knapp einen Monat zu Hungern und statt Nahrung zu kaufen, das Geld in Bewerbungen zu investieren. Bewerbungskosten sind ja in der Berechnung des Regelsatzes nicht enthalten. Hier wird mit einem perfiden Trick das menschenwürdige Existenzminimum schon ohne Sanktion aber unter Androhung einer Solchen gekürzt.

    Fazit:
    "Wenn du nicht einen Monat im Jahr hungerst und dich statt dessen bewirbst, dann sorgen wir dafür, dass du wenigstens 3 Monate hungern musst."

    Schon alleine nur diese Tatsache zeigt, dass die EGV menschenverachtend ist und gegen das Grundgesetz verstösst.

    Ralph, lass dich nicht unterkriegen, damit dieses perverse Gesetz abgeschafft wird.

    LG
    ein nicht HartzIVer

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    1. Das hab ich ja erst jetzt gesehen, also und rechtlich gesehen: Zitat:"Sie unternehmen während der Gültigkeitsdauer der Eingliederungsvereinbarung im Turnus von einem Monat - beginnend mit dem Datum der Unterzeichnung - jeweils mindestens 10 Bewerbungsbemühungen ..."

      ....10 Bewerbungen, beginnend mit dem Datum der Unterzeichnung... wenn man also nicht unterzeichnet, sind keine Bewerbungen zu tätigen! SO, steht es da geschrieben! Toll, eigentlich! sollte mal einem Richter vorgelegt und so erläutert werden.

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    2. Diese "Eingliederungsvereinbarung" ist in mehrerer Hinweis selbst nach eigenem Regelwerk gesetzeswidrig. Ein wesentlicher Punkt ist auf die Konzentration auf versicherungspflichtige Beschäftigung. Diese Forderung widerspricht der freien Berufswahl und es gibt interne Anweisungen der JC, die belegen, daß derartiges nicht zum Regelungsgegenstand einer EV gemacht werden sollte.

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    3. Ja, weiß ich, denn wir Hartz IV Bezieher kennen uns in der Gesetzeslage und mit Gesetzen des SGB und dem Grundgesetz doch sehr gut aus...und das aus der Not heraus.
      Das Problem: die Richter an den Gerichten wollen das nicht so sehen, sie haben keine Lust "sich die Finger schmutzig zu machen".
      Das Gesetz mit der freien Berufswahl kennen wir (wird vom Jobcenter nicht anerkannt!, demzufolge von der BA auch nicht!), und das wird auch immer schön verdreht, so wie es Anwälte oder Richter wollen, so einfach zu gewinnen, ist es also nicht. Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene paar Schuhe.
      Das wiederum erinnert mich an die drei Affen. Du kannst es genau erklären, zb. so wie Du es getan hast, sie stellen sich blind...noch, aber Zeiten ändern sich nunmal. Es kann nicht ewig so weitergehen.

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    4. PS: Ich Danke Dir, das Du hier als Nicht-Hartz IV Empfänger mit kommentierst!

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  3. Lieber Ralph, ich bewundere Deinen sanften Stil, trotz des Ernstes der Lage von mehr als einer Million Sanktionierten pro Jahr und von mehr als 10 Millionen von Sanktionen und Niedrigstlohn gefährdeten, die ins Abseits geschoben wurden.

    Vielleicht sollte man demnächst noch anmerken, dass die von Deinem Grundrechte-Brandbrief Angeschriebenen Deinen Brandbrief akzeptierten, indem diese Deinem Schreiben nicht widersprochen haben.

    Herzlichst! Detlef

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    1. "ich bewundere deinen sanften Stil" - das klingt ein bisschen wie Kritik, smile.

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    2. Kritik würde ich anders formulieren, weil hier echte Bewunderung gemeint ist. Es ist für mich die hohe Kunst, seine eigenen Interessen zu vertreten, ohne durch zu viel Aggressivität dem Gegenüber Munition zu liefern.

      Aus Deinen Worten ist nur Menschenliebe zu entnehmen, selbst gegenüber den Mitarbeitern des Jobcenters, die sich diese Gunst erst noch erarbeiten müssen, indem sie die Menschenwürde für Alle begreifen und umsetzen. Diese Form ist brilliant!

      Bei all dem bleibst Du inhaltlich fest auf der Grundlage Deiner früheren Schreiben, welche ja inzwischen unter anderem von einer Bundeskanzlerin, einer Ministerin, sowie 2 Bundespräsidenten geadelt wurden, indem sie keinen Grund sahen, Dir zu widersprechen.

      Herzlichst! Detlef

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    3. meine volle Zustimmung!!! - gerade DIESE Vorgehensweise unterscheidet Ralph von einigen anderen...

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    4. ....und vor allem der letzte Absatz, dort besonders der letzte Satz begeistert mich!

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  4. Eine Seite für Hartz4-Empfänger

    http://www.lokalkompass.de/iserlohn/politik/alle-hartz-iv-bescheide-fuer-2013-sind-ausnahmslos-rechtswidrig-d240721.html

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  5. Einfach Bewerbungskopien abgeben, aber die original Bewerbung nie abschicken, die hätten viel zu tun wenn sie jede einzelne Bewerbung überprüfen wollten, dazu müssten sie mit dem angeschriebenen Arbeitgeber schriftlich oder telefonisch in Kontakt treten was bei abermillionen von bewerbungen nicht nur
    nicht machbar ist sondern die Jobcenter finanziell in die Knie zwingen würde die zustehenden 260 EUR
    trotzdem beantragen dieser Staat will es doch gar nicht anders!
    Schlechtes Gewissen? nö wo denkt ihr hin so lange ein Hoeneß von Politikern und medien auch noch
    bemitleidet wird, der Fisch stinkt vom Kopf her!

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    1. Das nennt sich Notwehr oder passiver Widerstand :-)

      Ich musste mich mal auf eine Stelle bewerben, die ich nicht wollte. Und prompt rief der SB drei Tage später bei mir zu Hause an, ob ich denn schon telefonisch nachgehakt hätte, um somit Interesse an der Einstellung zu bekunden. Also rief ich in der Firma an und habe sinngemäß gesagt: Guten Tag, ich habe mich .... beworben. Ich rufe an, weil nun Herr ... vom Jobcenter gerne wissen möchte, ob ich denn auch eingestellt werde ..." :-) Wenn jemand denkt, schön blöd, ja richtig, aber auf dem Dorf kennt jeder jeden und da muss man sich andere Strategien ausdenken.

      Bei einer Beratung für H4 wurde mir gesagt, dass ein eigener Telefon-Anschluss nicht für die Vermittlung in Arbeit notwendig ist. Man muss keine Telefon-Nummer angeben. Ich habe also die Handy-Nummer gewechselt, ging nicht mehr ans Telefon, habe keinen AB, stehe jetzt mit neuer Nummer nicht mehr im Telefonbuch. Wenn im JC nach meiner Telefon-Nummer gefragt wurde (bisher ziemlich oft) verweise ich auf meine email-addi und meine Postadresse. Per email habe ich noch NIE einen einzigen Vermittlungsvorschlag erhalten.

      Noch was? Achso ja, man kann sich telefonisch bewerben oder sich persönlich vorstellen. Manchmal wird man dann auch gleich an der Rezeption abgeschmettert. Wie gut, dass viele Angestellte Namensschilder tragen müssen (was ich sowieso abartig finde). Wer sich auskennt und über die Technik verfügt, findet alle Angaben im Internet. Und wenn man sich so oft bewirbt, kann es schon vorkommen, dass man einige Fehler im Text hat und deswegen nicht eingestellt wird. Kann alles passieren, wenn man beim Schreiben von Bewerbungen aufgeregt ist, weil man so perfekt sein will.

      Ich bewerbe mich anständig nur dort, wo ich auch wirklich arbeiten möchte. Dabei ist es mir tatsächlich passiert, dass ich bei einem Sklaventreiber nur eine Chance hätte, die Bewerbung überhaupt abzugeben, wenn ich gleichzeitig einen Vermittlungsgutschein vorlege. Aber selbst damit geht das JC inzwischen sehr sehr sparsam um. Mir wurde nämlich gesagt, dass es den Vermittlungsgutschein erst gibt, wenn ich dort auch eingestellt werden würde.

      Jetzt denke ich mir, dass ich vielleicht demnächst mal Initiativbewerbungen nach Berlin schicke und mich als Kanzler, Arbeitsminister oder so in diese Richtung bewerbe.

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    2. Jaaaa, bitte mach das! Micha braucht ggf. mal Konkurrenz:

      www.fielsch.de/initiativbewerbung

      kicher... und es gibt auch noch oder gab eine "Absageagentur", die "Nichtbewerbungen" schrieb - auch in Berlin aber für alle jederorts nachahmbar!

      Weiterhin, lieber VorkommentarorIn, kannst Du mit Deinen Erfahrungen gut beitragen zu einer Hartz-IV-Fibel, schreibe ggf. mehr an den Admin von existenzanspruch.de - danke

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    3. Initiativbewerbungen werden bei mir nicht anerkannt. Auch geringfügige Jobs nicht. Laut EGV/VA muss ich mich auf sozialversicherungspflichtige Stellen bewerben.

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    4. und hier gibt es eine Rechtsfolgenbelehrung für die Jobcenter:

      https://sites.google.com/site/ichbinbildungstraeger/rechtsfolgenbelehrung-an-das-jobcenter

      sowie ein Warnschreiben an Ausschreiber sanktionsbedrohter Stellen:

      https://sites.google.com/site/ichbinbildungstraeger/projektbeitraege/info-aufklaerung-fuer-arbeitgeber

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    5. Ausgeschriebene Stellen kann man sich oder für andere GENERIEREN - auf ebay kleinanzeigen oder anderswo...
      Der Bewerber ist nicht verpflichtet und auch nicht fähig, sämtliche Arbeitsangebote auf "ernsthaftigkeit" und "betrugsfreiheit" zu überprüfen. Auch ist es nicht sein verschulden, wenn solche Anzeigen gleich hinterher wieder verschwinden...

      die BA müsste dann ggf. auch in der Pflicht sein, bei Pflichtbewerbungen eine entsprechende Anzahl an Bewerberangeboten zu offerieren...

      eine sehr schöne Initiativbewerbung (die ja in den meisten EGVs gewünscht ist und mit drin steht, auch wenn sie nicht die Zahl der Mindestbewerbungen im Einzelfall mindert), ist die Idee einer Mediatorin:
      sie ging zu einem Kunstevent zum Mitmachen für das Publikum. Die Künstler waren alle selbständig als Coaches, Mediatoren usw. also potentielle Arbeitgeber.
      Denen überreichte sie jedem eine Bewerbung und verlas diese auch vor dem Publikum als ihren Beitrag zum künstlerischen Abend ;-)

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    6. Ich möchte noch dazu sagen, das man E Mail Adressen auch nicht angeben MUSS, sollte man besser auch gar nicht.

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    7. He he das wird sofort geändert. Danke.

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  6. Die Schildbürger

    http://www.internet-maerchen.de/maerchen/schild00.htm

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  7. Mir kam schon vor einigen Jahren folgende Geschichte zu Ohren: Bei einem Bewerbungsgespräch wurde die Bewerberin gefragt, ob sie schwanger wäre. Darauf antwortete diese: Ich wusste nicht, dass das für diesen Job notwendig ist.

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    1. Mir kam zu Ohren, dass bei einer dieser Sinnlos-Maßnahmen für Ü50 die Teilnehmerinnen aufgefordert wurden ihre grauen Haare zu färben, wegen der Konkurrenz.
      Da haben sie sich aber zum Glück ordentlich gewehrt und empört gefragt, ob nun auch noch das Älterwerden verboten sei...

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    2. So ein Vorschlag ist der Versuch einer vorsätzlichen Körperverletzung. Denn Substanzen in den chemischen Haarfärbemitteln, insbesondere bei den Farben rot und braun, enthalten krebserregende Stoffe. Deswegen ist Blasenkrebs bei Friseuren eine anerkannte Berufskrankheit. So gehört in einer Doku und nachzulesen u. a. auch hier:

      http://www.curado.de/ursachen-blasenkrebs-14751/

      Ich bin doch nicht schröder!

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    3. Hier würde auch die Freiheit der Person (Grundgesetz) angetastet.

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  8. Lieber Ralph, ich ziehe den Hut vor deinem Mut und deiner Entschlossenheit und danke dir dafür, dass du so entschieden für eine gerechtere Welt kämpfst. Ich hoffe, dass die Stimmen für ein bedingungsloses Grundeinkommen und gegen eine Hartz IV Praxis, wie sie heute und in der Vergangenheit vollzogen wird/wurde, bald so stark und unüberhörbar sind, dass das Grundeinkommen kommt und Hartz IV geht.
    Herzlichst.
    Julia

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  9. Bundesverfassungsgericht 9.2.2010
    zur Erinnerung Lieber Ralph , stell bitte einen einstweilige anordnung .
    Hartz IV ist Verfassungswidrig Das Amt Kann dich Sanktionieren du must nur einen Gerichtsvollzieher Hinschicken :) ich glaube DAs Hartz 4 System geht bald dem Bach runter gut für die algemeine , und Gut Für Die Ganze Europa .

    http://www.youtube.com/watch?v=-xlCsui_Hh0

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  10. Hier eine sehr einfühlsame Meinungsäußerung über die verbrecherischen Hartz IV-Gesetze und über die, die sie eingeführt und beschlossen haben:

    http://duckhome.de/tb/archives/10995-Ach-ja,-die-armen-Jobcenter-und-die-boese-Inge-Hannemann.html

    LG Marita

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  11. Nebenbemerkung/ Tore des Erwachens

    Sehr guter Beitrag zur Überwindung der Täuschungsgemeinschaften und Widererlangung der eigenen Selbstbestimmtheit...

    http://www.youtube.com/watch?v=No4kDNZqiig

    LG Montechristo

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    1. Wi(e)dererlangung der freiheitlichen Eigenverantwortung durch Selbstbestimmtheit natürlich!

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  12. Europäische Bürgerinitiative zum Bedingungslosen Grundeinkommen

    Am 14. Januar 2013 hat die Europäische Kommission unsere Europäische Bürgerinitiative zum Bedingungslosen Grundeinkommen akzeptiert.
    Damit können wir nun ein Jahr lang eine Kampagne zum Grundeinkommen in allen Ländern der Europäischen Union vorantreiben. Es muss uns gelingen, vor dem 14. Januar 2014 von 500 Millionen EU-Bürgerinnen und Bürgern eine Million dazu zu bewegen, unsere Kampagne zu unterstützen. Dabei benötigen wir ein Mindestquorum in sieben der 27 Mitgliedsstaaten.

    Hier geht es zur Unterschrift ...
    http://www.ebi-grundeinkommen.de/

    Dieser Link sollte, wie bei Frau Hannemann, als Permalink auf die Hauptseite gestellt werden!

    Stand der Zeichnungen:

    DE Germany
    Notwendig: 74.250
    Vorhanden: 11.404
    entspricht: 15,36%
    Zielsetzung: 131.300
    davon tatsächlich erreciht: 8,69%

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    1. Den aktuellen Zeichnungsstand bezeichne ich, bei so einer wichtigen Sache, als absolutes Trauerspiel!

      Es bleibt nur noch ein halbes Jahr, dies grundlegend zu ändern!

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  13. Also, bis es bei dieser EGV zum von Ralph gewünschten Gerichtsverfahren kommen wird, da dürfte in Berlin noch reichlich Wasser die Spree hinabfließen:

    1. wird sich die SB reichlich Zeit lassen mit dem Verwaltungsakt: Denn bei sooo viel Argumentation gegen die Unterzeichung der EGV ist eine einfache Sachbearbeiterin schlichtweg überfordert.

    2. Selbst wenn der VA kommt, kann sich die SB mit der Überprüfung des Inhaltes auch reichlich Zeit lassen. Denn so ein Ding soll ja 6 Monate gültig sein - also schon einmal bis Dezember. Dann wird wahrscheinlich ein Sanktionsbescheid erfolgen, denn Ralph ist ja nicht gewillt, Gehorsam zu leisten. Gegen den wird dann natürlich Widerspruch erhoben. Doch auch da hat das JC hat 3 Monate zur Bearbeitung Zeit. Also vor März 2014 wird es nicht zur einer Klageerhebung vor dem Sozialgericht kommen können! So meine Einschätzung.

    3. Es wäre ja mal ganz schön, wenn Ralph schreibt, was aus dem Widerspruch gegen die 60-%-Sanktion zum 1. April geworden ist. Wann wurde der Widerspruch eingereicht? Und hat er da schon etwas davon gehört? Würde mich wundern! Wenn der Widerspruch schon da wäre, könnte er bereits JETZT klagen! Was natürlich viel schöner wäre.

    In jedem Fall: Ralph, halte durch! Dank des Staffelhungerns geht das ja jetzt nahezu problemlos.

    LG aus dem gallischen Dorf

    Asterix aus dem Tacheles-Forum:-)

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    1. Das gewünschte Gerichtsverfahren gegen die Sanktion liegt dem Gericht ja bereits vor, hier fehlt nur das neue Gutachten, weil das erste wohl nur so verfasst wurde, um Sanktionen etwas abzuschwächen, das genügt natürlich nicht.
      Darum gibt es ja auch den zusätzlichen Blog: "Mach mit!": http://brandbrief-klage.blogspot.de/2013/05/zur-organisation-der-jobcenter.html
      Es liegt also schon längst eine Klageerhebung vor und das vor März 014.

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  14. Hier ein Nachweis, das die Bundes Lügen Agentur, obwohl sie es abstreitet, Zielvorgaben in bezug auf Sanktionen hat, kurzer Textauszug, und dann selber lesen, inclusive PDF Merkblatt:

    Sanktionen erfolgen durch harte geplante Vorgaben!!!!
    "Zockerstaat: Immer wieder gerne dementiert und von Amtswegen bestritten, macht es hartnäckig die Runde, dass es Planvorgaben für Hartz IV Sanktionen gibt. So eine Art Optimierungs- und Einsparungs-Eingliederungsvereinbarung für die Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit. Natürlich müssen auch diese „Staatsarbeiter” zünftige Erfolge vorweisen können, sonst wären wir ja keine Leistungsgesellschaft. Wenn die Erfolge dann schon nicht in Form von Vermittlungen gelingen, weil einfach nicht ausreichend Stellen vorhanden sind, dann müssen die Erfolge wohl doch an anderer Stelle generiert werden."

    weiter hier:
    http://qpress.de/2013/06/15/hartz-iv-sanktionen-folgen-harten-und-geplanten-vorgaben/


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  15. Tafeln ersticken im Brot, Bewusste Überproduktion! ÜBERFLUSSGESELLSCHAFT!!!
    KEINER brauchte mehr hungern!!!!

    http://www.fr-online.de/wiesbaden/tafeln-ersticken-im-brot,1472860,22891976.html

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  16. an bgb + Ralph

    Kritik zum derzeitigen Verlauf der Aktion
    (ich hoffe konstruktiv)

    Ziel der Aktion
    -Sanktionen kassieren
    -durch die Instanzen bis zum BfervG klagen
    -Die Grundgesetzwidrigkeit von Sanktionen feststellen lassen

    soweit so gut und richtig (wichtig)

    aber

    die 60% Sanktion resultiert aus der letzten EingV per VA - von dir als zarte Schokolade beschrieben
    Dieser VA ist allerdings NICHTIG und daher rechtswidrig, logischerweise die sich daraus ergebene Sanktion auch.
    Das heisst, spätestens das BSG wird diese Sanktion kassieren und alles geht von vorne los.

    Eine EingV stellt einen Öffentlich-rechtlichen-Vertrag dar, in dem man sicherlich Vereinbarung treffen kann die über die gesetzlichen Pflichten hinaus gehen.
    Für einen EingV VA trifft dies nicht zu, fehlt hier doch das beiderseitige Einverständnis.

    http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__59.html
    Ö.r.V.nichtig § 59 i.v.m. § 56 (1)

    http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__44.html
    VA nichtig § 44 / 4.

    aus der EingV VA:
    Fortsetzung der Leistungen des Trägers der Grundsicherung

    Zur Unterstützung Ihrer hauptberuflichen Selbständigkeit bietet Ihnen das Jobcenter Leistungen zur Eingliederung Selbständiger - die Teilnahme an einer Maßnahme zur Beratung und
    Kenntnisvermittlung - gemäß § 16c Abs. 2 SGB II an. Sie erhalten darüber ein gesondertes
    Angebotsschreiben, sofern der hauptberufliche Charakter Ihrer selbständigen Tätigkeit als Dozent
    festgestellt wurde.
    --------------------------------

    Bekanntlich bist du ehrenamtlich tätig und nicht Selbständig, schon gar nicht hauptberuflich.

    daraus folgt die rechtswidrige Forderung:

    -------------------------------------
    2.Bemühungen von Herrn Boes zur Eingliederung in Arbeit

    Sie übersenden bis spätestens 15.02.2013 eine detaillierte Auflistung Ihrer Aktivitäten im Rahmen der selbständigen Tätigkeit als Dozent und Referent im Zeitraum 01.07.2012 bis 31.12.2012. Ziel ist die Auswertung, in welchem Umfang eine Anerkennung als berufliche Tätigkeit möglich ist.
    --------------------------------------

    Da eine selbständige Tätigkeit nicht vorliegt, darf die detaillierte Auflistung deiner Aktivitäten auch nicht gefordert werden. Was du mit deiner Zeit anfängst geht eine/n Jobcenterschnösel/in nichts aber auch gar nichts an.
    übrigens:
    ob eine berufliche Selbständigkeit anerkannt wird obliegt dem Finanzamt nicht aber einem SBlein vom JC.

    und weiter gehts mit einer rechtswidrigen Forderung:

    -------------------------------------
    Sie übersenden außerdem eine Auflistung der Einnahmen, die Sie im Zusammenhang mit der Ausübung der Selbständigkeit im Zeitraum 01.07.2012 bis 31.12.2012 erwirtschaftet haben. Dem sind die Ausgaben im selben Zeitraum gegenüber zu stellen. Ziel ist dabei ausschließlich die Betrachtung, inwiefern die Fortführung der Tätigkeit geeignet ist, die bestehende Hilfebedürftigkeit zu beenden.
    ------------------------------------

    hier wird eine Einnahme-Überschuss-Rechnung gefordert.
    da du weder Einnahmen noch Ausgaben aus deiner ehrenamtlichen Tätigkeit generierst, ist es unmöglich diese Forderung zu befriedigen.

    Da diese Forderungen nicht zu erfüllen sind, ist dieser VA nichtig denn er enthält mehrere schwerwiegende Fehler §44 (1) und (2)abs. 4./ 6.

    Teil 1

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    1. Teil 2 weil insgesamt wohl zu viel getippselt

      § 44 Nichtigkeit des Verwaltungsaktes
      (1) Ein Verwaltungsakt ist nichtig, soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offensichtlich ist.
      (2) Ohne Rücksicht auf das Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 1 ist ein Verwaltungsakt nichtig,

      1.
      der schriftlich oder elektronisch erlassen worden ist, die erlassende Behörde aber nicht erkennen lässt;
      2.
      der nach einer Rechtsvorschrift nur durch die Aushändigung einer Urkunde erlassen werden kann, aber dieser Form nicht genügt;
      3.
      den eine Behörde außerhalb ihrer durch § 3 Abs. 1 Nr. 1 begründeten Zuständigkeit erlassen hat, ohne dazu ermächtigt zu sein;
      4.!
      den aus tatsächlichen Gründen niemand ausführen kann;
      5.
      der die Begehung einer rechtswidrigen Tat verlangt, die einen Straf- oder Bußgeldtatbestand verwirklicht;
      6.!
      der gegen die guten Sitten verstößt.

      (4) Betrifft die Nichtigkeit nur einen Teil des Verwaltungsaktes, so ist er im Ganzen nichtig, wenn der nichtige Teil so wesentlich ist, dass die Behörde den Verwaltungsakt ohne den nichtigen Teil nicht erlassen hätte.

      Eine Sanktion aus einem rechtswidrigen VA ist selbstverständlich auch rechtswidrig. Du wurdest sanktioniert weil du diesen beiden Forderungen nicht nachgekommen bist.
      Man sollte es nicht glauben, aber in deinem Sinne gibt es tatsächlich "gute" und schlechte Sanktionen.

      Noch ein Wort zum hungern
      Ich denke es wäre zielführend die Essensgutscheine beim JC zu beantragen und dann den Versuch zu starten diese in Läden einzulösen wo sie nicht anerkannt werden. Das ganze gut dokumentiert, könnte die Entwürdigung durch diese Praxis der Versorgung ins rechte Licht rücken. Denn wenn du auf bestimmte Läden angewiesen bist, die möglicherweise noch vom JC benannt werden, wirst du unangemessen eingeschränkt.

      es grüsst
      mir reichts

      sorry ist n bisserl viel geworden

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    2. Viel? Nein! Danke! Ist SEHR sinnvoll und Ideenreich! Danke!

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  17. Beim lesen von Ralphs Absage überkam mich ein kurzer Anflug von Mitleid für die doch größtenteils durchschnittlich gebildeten JC-MitarbeiterInnen. ;-)



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    1. Das war sehr lieb ausgedrückt ;))

      LG Marita

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  18. Weiß schon einer was von den Flashmops zu berichten?

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    1. Sorry, das ist ja heute.
      Da war ich der Zeit voraus. Habe mich schon gewundert, dass nirgendwo davon berichtet wird.

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    2. So, nun war er ja da, der Flashmob, besonders witzig dazu fand ich folgendes:
      "Während vorne am Eingang der Bundesagentur die Polizei ausgiebig demonstrierte, fand am Haupteingang des Jobcenters auf der Rückseite des Gebäudes - überraschend ein nur Sekunden währender Flashmob statt."...da hat die Polizei wojl geschlafen, denn sie stand am falschen Ende, haha.

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    3. Hier jetzt ein Statement von Inge Hannemann:

      http://altonabloggt.wordpress.com/

      Türkei, Brasilien, Deutschland (BRD GmbH)...

      Es hat sich eingebürgert, Schützer und Verfechter von Demokratie bei Demos als Staatsfeinde und Radikale zu denunzieren.

      Rosi

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    4. Eigentlich war es schon immer so. Jemand braucht nur die Polizei rufen....allerdings könnten die bei irreführung den Anrufer zur Verantwortung ziehen.
      Interessant Merkels Rede:
      "Am 17. Juni sprach Merkel bezugnehmend auf die Ausschreitungen in der Türkei: „Möge ihr Einsatz auch uns Ansporn sein, unsere Stimme überall und immer dort laut und vernehmbar zu erheben, wo Menschen diskriminiert, ausgegrenzt und verfolgt werden, wo Menschenrechte mit Füssen getreten werden, das sind wir ihnen und allen schuldig.“
      Ja Frau Merkel, diese rede soll uns Vorbild sein, im eigenen Land! Das Widerstandsrecht ist ja auch im Grundgesetz verankert!
      Widerstand gegen Unterdrückung und Diskriminierung! LAUT UND VERNEHMBAR!

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    5. Nichts als schöne Worte, es heißt nicht umsonst "an ihren Taten wirst Du sie erkennen".

      Lt. offiziellem Statement der BA war das Polizeiaufgebot wegen Besichtigungen von Frau Obama ganz in der Nähe.

      Komisch, ich wusste gar nicht, dass die schon Teleportation betreiben und an mehreren Orten gleichzeitig sind. In Hamburg Altona war die Polizei ebenfalls vor Ort.

      Wie war das in anderen Städten?

      LG Rosi

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    6. Also in der Reportage steht klar drin, das die Polizei den Namen Fr. Hannemann durchrief (hat also mit Obama nix zu tun) und das mit der Polizei gesprochen wurde, die wiederum auch das Jobcenter nannten, als Polizeianforderung.
      Die BA....lügt schon wieder....oder weiß nicht was ihre Untergebenen da machen.
      In Leipzig waren eine handvoll Bürger vor dem Jobcenter, und nur 1 Polizeiauto, mehr weiß ich auch nicht:

      https://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=bFe1Hz740Hs

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    7. Also das Merkelchen ist ja eindeutig für Lynchjustiz, weshalb sie ja auch den 17. Juni 1953 so hoch hält.
      Straßenlaternen und Stricke in Leipzig, die Spree in Berlin, das waren die Mittel, mit denen gegen die unliebsamen "Bonzen" vorgegangen wurde.
      Betriebe und Kaufhäuser anzünden, damit es uns besser geht, das ist der richtige Weg aus Sicht von Frau Merkel.

      Also ich muss mich aus Menschlichkeit von diesen Ansichten unserer Frau Merkel distanzieren.

      Der Flashmob ist für mich gegenwärtig die angemessene Art des Protestes.

      LG Torsten

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  19. Ich finde das ganz toll was du machst, Ralph.


    Ich habe ein ähnliches Problem wie du und ich möchte es genauso wie du lösen.

    Ich muss an 200 Tagen im Jahr in die Schule!

    Das ist eindeutig Freiheitsberaubung!! Ausserdem muss ich mit Hausaufgaben Zwangsarbeit verrichten! Das ist alles grundgesetzwidrig!
    Ich muss früh aufstehen! Das ist Nötigung!!
    Während ich in der Schule bin kann ich mich nicht frei entfalten.
    Meine Persönlichkeitsrechte werden mit Füssen getreten!

    Ausserdem sehe ich meine Menschenwürde verletzt wenn ich plötzlich an die Tafel muss weil da lachen mich immer alle aus. Das ist entwürdigend und menschenverachtend.

    Ausserdem sind Schulen undemokratisch. Der Lehrer lebt auf perverse Weise seine Machtfülle aus um mich jeden Tag zu demütigen und zu knechten.


    Wäre es möglich, daß ihr mir die ganzen Paragraphen raussucht, damit ich eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht einreichen kann?

    Die Argumentation an sich, also dauernd das Grundgesetz bemühen und auf die Menschenwürde verweisen liesse sich hingegen praktisch eins zu eins übernehmen nur eben das mit den vielen Paragraphen kann ich nicht selber machen.

    Ich wäre euch sehr verbunden wenn ihr mir da eine Ausarbeitung
    anfertigen würdet womit ich dann das ganze Land in Grund und Boden klage so daß mir für meine bisher erlittenen Qualen Millionen Euro an Schmerzensgeld nachgezahlt werden müssen.



    Das Fritzchen aus der 3b

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  20. Was ich noch anfügen möchte.

    Kann man es vielleicht so hindeichseln, daß ihr mir einen Gegenvorschlag zur menschenverachtenden Zwangsveranstaltung Schulpflicht anfertigt so daß ich stattdessen ehrenamtlich WoW zocken kann und fett Kohle dafür krieg?

    Das wär echt superdufte!


    Nochmahl das Fritzchen aus der 3b

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    1. Liebes Fritzchen,

      ich verstehe Deine Qualen. Du hast noch viel vor Dir!
      Bei mir waren es
      6 Jahre Grundschule
      6 Jahre Realschule
      3 Jahre Gymnasium
      1 Höhere Handelsschule
      2 Jahre Berufsschule und Berufsausbildung
      danach Berufsausübung und nun...
      bin ich trotzdem Hartzer!

      Liebes Fritzchen, Du kleiner Troll, vllt. lernst Du ja doch noch was, lach..., wenn nicht in der Schule, dann durch das Leben.

      Rosi

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    2. Welch Menschenverachtung.
      Dass es Menschen gab, und nicht wenige, die durch die Sanktionen ihr Leben verloren haben, scheint noch nicht zu genügen. Die Konditionierungen des kranken Systems greifen tief.
      Stefan

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    3. Fritzchen!
      Na, so schlecht kannst Du ja nicht in der Schule sein, denn Du bist in der 3. Klasse und kannst schon so toll schreiben, daß können nur die wenigsten in Deinem Alter. Du hast also schon viel gelernt und mal ehrlich, die Schule scheint Dir doch spaß zu machen. Oder?
      Allerdings, viele Kohle wirst Du nie "zocken" können, das können heutzutage nur Banker und Politiker und die brauchen dafür nichts zu tun. Du solltest aber diese schändlichen Berufe nie anstreben, sie sind unehrenhaft, und dort wird immer viel gelogen.
      Ob die Schule nun Grundgesetzwidrig ist, ob Du Zwangsarbeit verrichten mußt(Hausaufgaben sind ein Lernprozess, Du dürftest es schwer haben, hier Zwangsarbeit dem Gericht zu erklären, versuch es ersteinmal bei Mutti und Vati), entscheidet in Deinem Falle (Klasse 3b) nicht das Bundesverfassungsgericht, sondern das Kinderschutzgericht in der Sesamstraße. Bitte wende Dich dort hin. Achso, und erste Klage Instanz ist in Deinem schwerwiegenden Fall, immer bei Mutti und Vati, erst wenn sie die Klage ablehnen, könntest Du in der Sesamstraße klagen, bis hoch zum Krümelmonsterverfassungsgericht.

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    4. Ich finde schon, daß die Argumente von Fritzchen auch berechtigt sind. Die Parallellen sind durchaus sichtbar. Ich glaube wenn man sich ein wenig Mühe gibt, daß man dann eine echte Ausarbeitung dazu verfassen kann die auch gerichtsfest ist.

      Wäre doch geil, wenn man damit nicht nur Hartz-IV sondern auch noch die Schulpflicht zu Fall brächte

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    5. Fritzchen, du musst dir nur vorstellen, dass es nach Rosen duftet, wenn dein Lehrer aufs WC geht :-)

      Du musst auch nicht lernen, viele erfolgreiche Leute waren totale Versager und Clowns während ihrer Schulzeit. Sie wußten aber, wie man Spikzettel macht. Wichtig ist, dass Mami und Papi dir die richtigen Charaktereigenschaften vererbt haben und / oder dich entsprechend auf das Leben vorbereiten, indem du z. B. deine Ellenbogen benutzt, lernst, andere Leute zu belügen, auszunutzen und anzuschwärzen. So wirst du auf jeden Fall der perfekte Intigrant. Das ist zwar kein Beruf, aber eine sehr wichtige Eigenschaft, um gut durch´s Leben zu kommen.

      Dann wirst du mal ein ganz großes "Tier" und wirst z. B. Lobbyist oder Politiker in einer der heutigen Blockparteien. Vielleicht darfst du später auch mal im 12.000-Euro-Schlafzimmer nächtigen.

      Sollest du irgendwann mal eine unerklärliche innere Leere in dir verspüren, hast du dann genügend Kohle, um dich mit Pillen, Koks oder anderen halluzinogenen Drogen auf Vordermann zu bringen. Du schwafelst in Talk-Shows widerliches Zeug und bekommst dafür auch noch Geld. Denn der Teufel sch...t immer auf den gleichen Haufen.

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    6. Was Fritzchen da beschreibt ist ja eine ausgeprägte Lern- und Schulverweigerung. Die Ursache dafür liegt nicht beim Kind selber, sondern in den pathologischen Beziehungs- und Charakterstrukturen von Eltern und Familie.

      Das "Sorgenkind" ist nur der Symptomträger für die Neurosen seiner Bezugspersonen, zu denen er in einem Abhängigkeitsverhältnis steht, und die ihn missbrauchen, um sich selbst zu stabilisieren.

      Meist werden Kinder wie Fritzchen als krank, oder irgendwie "fehlerhaft" dargestellt. Dabei ist seine Verweigerungshaltung eigentlich ein Zeichen von Gesundheit.

      Kinder, die in einem gesunden Umfeld leben, gehen mit Freude zur Schule, und lernen gerne. Den Eltern des Schulverweigerers kann man das nur schwer vermitteln, da sie sich dann eingestehen müssten, dass sie es sind, die krank sind.

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    7. @ Anonym 9:24

      Das ist absolut richtig und lässt sich im Umkehrschluss wieder auf Hartz 4 übertragen.

      Kurz gesagt, Menschen arbeiten gerne in einem gesunden, fairen Arbeitgeber/nehmer-Verhältnis. Den Politikern kann man das nicht vermitteln, da sie dann einsehen müssten, das unser System krank ist und nicht mehr funktioniert.

      LG Rosi

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    8. Ihr vergesst nur das "Fritzchen" in der "3b" ist, dafür kann er aber toll schreiben, er dürften auch deswegen wohl eher 30 oder 4o Jahre alt sein, und nicht mehr in die 3b gehen, es sei denn er war sehr sehr fleißig und hat viel gelernt, das macht man, wenns spaß macht, haha.

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    9. Liebes Fritzchen - das mit der Schule bringen wir auch noch in Ordnung ... in der Tat sind auch die heutigen Schulen nicht mehr verfassungsgemäß organisiert und die Freiheit der Lehre und des Unterrichtes sind so weit wie abgeschafft. Bevor wir DAS in Ordnung bringe, stürzen wir aber erst DEINE dich beauftragende Behörde und bringen ihre Verantwortlichen vor den internationalen Menschenrechtsstrafgerichtshof in Den Hag ...

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  21. SO schwer "Arbeiten" unsere Politiker:
    DAS SCHLAFZIMMER IM EU PARLAMENT!!!! vom Geld des STEUERZAHLERS! 12000 Euro Monatlich, für diese "Arbeit", bitte ansehen:

    http://atonal1.blog.de/2013/06/18/schlafzimmer-eu-parlament-16140272/

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  22. Hartz 4- Regelsatzerhöhungen werden bekanntlich an die Rentenerhöhungen gekoppelt.
    Dazu ein guter Artikel, viel Spaß dabei!

    http://www.rottmeyer.de/dorothea-lacht-nicht-mehr/

    Rosi

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    1. Eigentlich sehr "lustig". Ich denke, die 2 Kommentare treffen dazu passend den Nagel auf den Kopf. Das wäre eine Lösung, denn dann kann man auf die ohnehin nicht existierende Rente sch...en. Man bekommt ein tolles Zimmer, mit allen pipapo, Fernseher, Radio, usw. ist ja heute alles drin, braucht sich keine sorgen mehr machen, über ein Dach übern Kopf, oder Krankheit, für alles wäre bestens gesorgt. Die einzige sorge wäre dann...Auch Backe, nächste Woche werd ich entlassen.

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    2. Das Karussell, das sich ewig dreht, neues zum Regelsatz:

      http://www.neuesausbraunschweig.de/wirtschaft/arbeit/6721-

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    3. @Andi
      Ich hab hier was für Dich, da kannst bei der Dame, 86 Jahre, aus Wuppertal mal nachfragen, ob das Zimmer schön war, mit TV usw. ...

      http://brdakut.wordpress.com/2013/06/21/frieden-mit-gerechtigkeit-neuland-merkel-oma-fur-scharzfahren-im-knast/

      LG Rosi

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    4. Ach Mensch, ich meinte es doch nur Hypotetisch....leg doch nicht alles auf die Goldwaage (das mache doch ich sonst nur)....wenn ich in dem Alter bin, wäre es für mich eine Möglichkeit, den rest meiner Tage ohne weitere Sorgen leben zu können.
      Wie sagte auch Ralph:"Knast ist würdiger durchzustehen als Hartz IV".

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    5. Andi, ich bin eine rheinische Frohnatur.
      Es war auch von mir lustig, ironisch gemeint und es passte doch gerade, schmunzeln und weinen in einem.

      LG Rosi

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    6. Achso, dann liegts also doch wieder an mir...grummel...!

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  23. @ Ralph Boes,

    hier die Antwort vom JobCenter Berlin Mitte, präsentiert von deren Pressesprecher Christoph Sieber

    https://www.youtube.com/watch?v=LMUnJ-x3oTI


    Aparigraha

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  24. Bald sind WAHLEN, und Schwarz-Gelb ist trotz aller Kritik immer noch in den Umfragen die stärkste Kraft. Die Leute müssen endlich BEGREIFEN, dass im Falle ihres Wahlsieges die JETZIGE POLITIK FORTGEFÜHRT wird.

    Hier ist ein Video mit interessanten Daten und Links in der Beschreibung:

    http://youtu.be/fxmeDxyFzQ8

    Bitte WEITERSAGEN und im Herbst unbedingt Schwarz-Gelb ABWÄHLEN!!!
    Wenn sich GENUG H4-Empfänger, prekär Beschäftigte und andere Leute zusammentun, sollte das doch MÖGLICH sein!

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  25. Hier der neue Denkansatz von Herrn Alt.
    Wieder wird den Betroffenen die Ursache zugeschoben, die mangelnde Erwerbsfähigkeit und Vermittelbarkeit. Der Umstand der fehlenden Arbeitsstellen als Folge der Industrialisierung fällt weg.

    Ehrlichkeit? So etwas kennt man bei der BA nicht!

    http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/ba-chef-buergerarbeit-und-ein-euro-jobs-sinnlos--9001482.php

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  26. @ Ralph

    Dieser Artikel spricht wunderbar für das BGE:

    Warum BGE? Darum!

    http://www.psyflex.de/naechstenliebe-gestern-in-der-u-bahn/

    LG Rosi

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  27. Unsere Bundesregierung wählt syrische FLÜCHTLINGE nach Qualifikation aus:

    http://www.zeit.de/politik/ausland/2013-06/syrien-bundesregierung-fluechtlinge


    LG Marita

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  28. Nebenbemerkung/

    Bernd Senf über Wilhelm Reich 5. Biogenese und Entdeckung der Lebensenergie

    http://www.youtube.com/watch?v=fVVo9TdQLxs

    Die ganze Reihe ist sehr aufschlussreich. Einfach genial.

    LG Montechristo

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  29. http://www.zeit.de/wirtschaft/2013-06/arbeitsagentur-manipulation-statistik


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    1. Dazu hat die Bundes-Lügen-Agentur aber ganz fix eine neue Presse-Info gebracht (bisher allerdings nur als Newsletter):

      Teil 1:

      Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit vom 23. Juni 2013
      --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Der „Spiegel“ berichtet heute über einen Prüfbericht des Bundesrechnungshofes
      (BRH) zum Thema „Steuerung der Zielerreichung“ in der Bundesagentur für Arbeit
      (BA). Darin sind kritische Hinweise zum Umgang mit Kennzahlen und Zielen
      enthalten, die der „Spiegel“ aufgreift. Der Bericht liegt seit November
      vergangenen Jahres vor. Er beruht auf der Prüfung von sieben Arbeitsagenturen.

      Im Kern bestätigt der Bundesrechnungshof die Richtigkeit des Ziel- und
      Steuerungssystems der BA, kritisiert aber Fehlanreize und Fehlanwendungen, die
      zu Manipulationen bei der Zielerreichung und so genannten „Creaming“-Effekten
      (Bestenauslese, s. Erklärung unten) geführt haben. Dies wird mit einer Reihe von
      Fallbeispielen untermauert.

      Dazu Frank-J. Weise, Vorstandsvorsitzender der BA: „Wir arbeiten für Menschen,
      nicht für Zahlen. Die Kritik am Steuerungssystem der BA ist nicht neu. Der
      Vorstand der BA steht zu diesem System, denn es ist die einzige Möglichkeit,
      unseren gesetzlichen und sozialen Auftrag ebenso wie die Geschäftspolitik
      abzubilden. Zahlen bilden nur unsere Arbeit ab und sind nicht Selbstzweck.“

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    2. Teil 2:

      Steuerung ist notwendig, insbesondere in einer so großen, dezentral geführten
      Flächenorganisation wie der BA. Weise: „Das Führen über Ziele und die Steuerung
      in der BA sind erfolgreich, anerkannt und haben sich bewährt. Das bestätigt der
      Bundesrechnungshof in seinem Prüfbericht. Ohne diese Steuerung wären die
      unbestreitbaren Erfolge der BA in den vergangenen Jahren nicht möglich gewesen.
      Dazu gehören zwei Millionen arbeitslose Menschen weniger, die Verringerung der
      Zahl der Langzeitarbeitslosen um 40 Prozent und Rücklagen in Milliardenhöhe, die
      geholfen haben, die Wirtschaftskrise 2009 zu überwinden.“

      Jedes Steuerungssystem unterliegt aber der Gefahr von Fehlanreizen. Daher
      entwickeln wir als BA es stetig weiter. Steuerung und Zahlen sind kein
      Selbstzweck. Sie dienen dazu, den Menschen besser zu helfen. Daher lautet unsere
      Geschäftspolitik: Wir arbeiten für Menschen, nicht für Zahlen. „Steuerung und
      Controlling hat – anders als der „Spiegel“ behauptet – nichts mit Planwirtschaft
      zu tun. Es geht nicht darum, Zahlen zu produzieren, sondern darum, gute Leistung
      für die Menschen abzubilden. Zahlen sind dabei die „Währung“, in der wir intern
      rechnen. Abweichungen von Zielen erlauben es uns, den Markt und die Anliegen der
      Menschen besser zu verstehen, weil wir daraus lernen, was gut läuft und was
      nicht. Dann kann man die richtigen Fragen stellen. Leider braucht es viel Zeit,
      dieses Verständnis von Controlling zu etablieren.“, so das Credo von Weise. Und
      weiter: „Die beiden Mitarbeiter, die im Spiegel zu Wort kommen, beschreiben ein
      System, das ihrer Meinung nach zu hohe Anforder
      ungen stellt. Natürlich kann man diskutieren, wie weit man Ziele steckt. Aber
      wir sehen im Leistungsvergleich der Agenturen, was machbar ist.“

      Die BA als lernende Organisation ist vom Grundsatz geleitet, das Zielsystem
      laufend zu überprüfen und weiter zu entwickeln. Die Feststellungen des BRH
      wurden dabei berücksichtigt. Weise: „In der Arbeit und der Auseinandersetzung
      mit dem Zielsystem gibt es immer Erscheinungen, die nicht gewünscht sind. Was
      der Bundesrechnungshof beschreibt, ist daher nicht neu. Wir entwickeln das
      Zielsystem laufend weiter und haben Fehlentwicklungen erkannt und abgestellt.
      Viele der vom Rechnungshof genannten Fehlanreize wird es ab 2014 nicht mehr
      geben. Und wir denken in die Zukunft: In der Strategie BA 2020 ist die
      Weiterentwicklung des Zielsystems schon lange vor den Hinweisen des
      Bundesrechnungshofes beschrieben worden.“

      Weise „Dem Eindruck, in den Arbeitsagenturen seien Manipulationen an der
      Tagesordnung, trete ich entgegen. Dies hat auch der Rechnungshof nicht
      behauptet. Die große Mehrzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeitet
      engagiert und korrekt. Das ist auch die Haltung, die der Vorstand als
      Geschäftspolitik vorgibt: Aus guter Arbeit mit den Menschen folgen auch gute
      Zahlen.“


      Hinweis: Als „Creaming“ wird im Zusammenhang mit der BA ein Prozess bezeichnet,
      bei dem bevorzugt marktnahe, also einfach in den Markt zu integrierende, Kunden
      auf möglichst einfach zu besetzende Stellen vermittelt werden. Dieses Phänomen
      hat seine Gründe auch auf der Nachfrageseite, die naturgemäß an den besten
      Bewerbern interessiert ist.

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    3. @ Pressemitteilung der BA:

      "... Fehlanreize und Fehlanwendungen, die
      zu Manipulationen bei der Zielerreichung und so genannten „Creaming“-Effekten (Bestenauslese, s. Erklärung unten) geführt haben."

      - Ach wie erfrischend, dieses Neusprech der BA -
      "Creaming-Effekte"!

      Es gab dunkle Zeiten in Deutschland, in denen ehrlicherweise nicht von Creaming-Effekten, sondern von Selektion gesprochen wurde, wenn es um die Kategorisierung von Menschen unter dem ausschließlichen Gesichtspunkt ihrer wirtschaftlichen Verwertbarkeit unter Außerachtlassung von Menschenrechten ging.

      Heute gibt man dem hässlichen Begriff einfach einen netten Anstrich mit einem BWL-Terminus, und schon ist die Welt (zumindest für Herrn Weise) wieder in Ordnung.

      "...Frank-J. Weise, Vorstandsvorsitzender der BA: „Wir arbeiten für Menschen, nicht für Zahlen. Die Kritik am Steuerungssystem der BA ist nicht neu. Der Vorstand der BA steht zu diesem System, denn es ist die einzige Möglichkeit,
      unseren gesetzlichen und sozialen Auftrag ebenso wie die Geschäftspolitik abzubilden. Zahlen bilden nur unsere Arbeit ab und sind nicht Selbstzweck."
      "Es geht nicht darum, Zahlen zu produzieren, sondern darum, gute Leistung für die Menschen abzubilden. Zahlen sind dabei die „Währung“, in der wir intern rechnen."
      "Aus guter Arbeit mit den Menschen folgen auch gute
      Zahlen.“

      - Ist ja wirklich beruhigend, dass nach Ansicht von Herrn Weise das angeblich alternativlose Steuern nach Zahlen dem "gesetzlichen und sozialen Auftrag" der BA dient.

      Das Problem dabei: dieser "Auftrag" wurde gerade im Bereich Hartz IV unter Missachtung rechts- und sozialstaatlicher Grundsätze und der Menschenrechte durch eine Verabsolutierung betriebswirtschaftlicher Steuerungsmechanismen einseitig verkürzt und gibt daher nur ein Zerrbild der Wirklichkeit wieder.

      Die Menschen, die als "Kollateralschäden" unter die Räder von Hartz IV gekommen sind, können sich ja mal bei Herrn Weise dafür bedanken, dass die BA das als "gute Arbeit mit den Menschen" ansieht - zur Not geht das vielleicht auch noch postmortal bei den Menschen, die dank der engagierten Arbeit der Jobcenter nun nicht mehr unter uns weilen.

      Dass ein unter dem für alternativlos erklärten Primat betriebswirtschaftlicher Steuerungsmechanismen stehendes Verwaltungshandeln mit den ja nun allgemein bekannten "Kollateralschäden" im "Kundenkreis" der BA einhergeht - was stört das den Vorstand der BA, solange nur die betriebswirtschaftlich definierten und ausschließlich an diesen Kriterien gemessenen "Erfolge" in Form von Kennziffern erreicht werden.



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    4. ...und Lügen-Uschi (die von allem weiß) will jetzt Aufklärung:

      http://www.berliner-zeitung.de/politik/agentur-fuer-arbeit-opposition-will-erklaerung-zu-job-statistik,10808018,23495638.html

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    5. P.S.: Nee sorry, die OPPOSITION will Aufklärung von Lügen-Uschi.

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    6. Zitat: Der Vize-Fraktionschef der SPD, Hubertus Heil, erklärte: „Es stellt sich doch die Frage, ob Frau von der Leyen den Überblick verloren hat über das, was sich intern in der Bundesagentur für Arbeit abspielt.“..........Es ist immer wieder erstaunlich, wie Mitglieder der EinheitsreGIERung so tun, als sei das alles neu für sie, oder als seien sie überrascht und dafür sowieso nicht verantwortlich (am Ende will sowieso nie einer von denen die verantwortung übernehmen). Hier kann sich nun ein SPD-ler aufplustern gegen CDU Von der Leierkasten....es ist schließlich Wahljahr. Das diese beide Parteien (und einige andere) der gleiche Mist ist, darauf kommt der SPD-ler nicht.

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  30. Ein nach wie vor aktuelles Gedicht von Erich Mühsam, vertont von Ingo Wilkenshoff: Jeden Abend werfe ich

    http://www.youtube.com/watch?v=1yt4TpVsShg

    ... und ein guter Dokumentalfilm mit dem Titel "Leben am Rand" von Laura und Ingo Wilkenshoff über die Kultur der Obdachlosen und die Entstehung des Sozialstaates bis Heute:

    http://www.youtube.com/watch?v=-VWPs3FPkWE

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    1. Erich Mühsam? Ein böser krimineller Anarchist, da graults ja der EinheitsreGIERung. Nettes Video, eigentlich gut umgesetzt, Erich Mühsam hat ja diverse Gedichte geschrieben,zb das bekannte Antikriegsgedicht.
      Die Doku seh ich mir im laufe des Tages mal an.

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  31. NEWS ZUM STAFFELHUNGERN (siehe:www.wir-sind-boes.de):
    24.06.13 -Ab heute übernimmt Pocahontas als dritte Aktivistin das Hungern...
    Pocahontas* ist der gewählte Avater von der Frau, die ab heute dem 24.6.13 das Staffelhungern weiter führt.

    Warum tut sie das?

    "Ich wurde letztes Jahr mit Kind an der Hand auf 100 Prozent totalsanktioniert - 100%, obwohl ich mir gerade eine Stelle gesucht hatte.
    Es war einfach nur ungerecht und hat 5 Wochen gedauert bis es vom Tisch war.
    Jetzt lebe ich seit einem Jahr weiterhin mit Kind unter dem Existenzminimum weil mir die Mietkaution nach Zwangsumzug abgezogen wird.

    Ich mache bei der Aktion mit, weil Hartz krank macht- depressiv- und alle Anstrenungen wieder rein zu kommen unterminiert. Weil es unmenschlich und im Kern faschistisch ist, den Menschen rein aurf seine Verwertbarkeit zu reduzieren.

    Weil Sachbearbeiter eine Macht haben, Menschen ins Nichs zu stoßen,ohne dass ein Gericht darauf schaut.

    Weil ich stinkwütend bin, dass mir und meinem Kind das Leben zu einem Staffellauf um den nächsten Euro reduziert wird. Weil an die 50 Prozent der Alleinerziehenden unter dem Existenzminimum leben in einen der reichsten Länder der Erde. Das ist unglaublich!"

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  32. Diese Woche wird ganz spannend für Ralph: Kriegt er jetzt die 100%-Sanktion? Denn nur noch diese Woche ist Zeit dafür, denn ab Montag nächster Woche kriegt er ja wieder sein volles Hartz IV, weil der Sanktionszeitraum abgelaufen ist. Dann würde doch alles wieder von vorne anfangen, und eine 100%-Sanktion wäre dann nicht mehr möglich, wenn ich mich nicht irre.

    Also, Ralph: Poste bitte SOFORT, sobald sich da was tut:-)!

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    1. Ich weiß nicht, ob es nur mir so geht, aber die Ferkel im Jobcenter haben anscheinend ihre Strategie geändert. Bei mir ist es seit Neuestem so, dass sie einen auf "menschlich" machen - von jetzt auf heute! Geht es anderen auch so??????

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    2. Nur Fassade und Taktik, seid genauso freundlich, aber denkt ganz anders-genau wie sie.

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  33. @Anonym24. Juni 2013 20:01,
    auch ich gewinne den Eindruck, dass intern plötzlich "andere Anweisungen" ausgegeben wurden, zumindest gegenüber einem "bestimmten" Personenkreis.
    Allerdings betrachte ich es eher mit Sorge, da dem aufmerksamen Bürger nicht entgehen kann, dass in anderen Fällen an Härte deutliche Zunahme zu verzeichnen ist.
    Frage:
    Soll ein Keil eingetrieben werden?
    Die Ruhe vor einem neuen Sturm?

    Wir alle erlesen die letzten Veröffentlichungen rund um die "Hatz mit der IV". In aller Deutlichkeit werden jede Menge Mittel genutzt, um zu vertuschen, zu verschweigen, schön zu reden und voranzukündigen.
    So wurde aus dem Hause des BMAS deutlich gewarnt, das eine Erhöhung der Regelsätze kontraproduktiv wäre. So wird Inge Hannemann nach wie vor bekämpft, mit jedem Mittel, bis hin zu einem gewissen zynischen Unterton im Kontakt aus der Pressestelle.
    Keiner hier kann davon ausgehen, dass der deutliche Ansatz und Vorstoß, der Vernichtung des Sozialstaatsgebotes, plötzlich von den Machtausübern fallen gelassen wird!
    Gegenteilig soll ja das Subsidiaritätsprinzip nach CDU/CSU-FDP-Definition (nicht nach Wikipedia-Definition), den bisherigen §79 GG ersetzen.
    Etwas braut sich zusammen und könnt IHR Sonnenschein entdecken?

    Herzlichst, Grüße aus Kiel,

    Lutz

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    1. "Keiner hier kann davon ausgehen, dass der deutliche Ansatz und Vorstoß, der Vernichtung des Sozialstaatsgebotes, plötzlich von den Machtausübern fallen gelassen wird!"

      - Das sehe ich auch so. Ich gehe davon aus, dass wir derzeit noch die relative Ruhe vor dem Sturm erleben oder genauer gesagt vor dem Orkan. Der kommt spätestens nach der nächsten Bundestagswahl...

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    2. Grünau! Die Bundestagswahl!

      Da wird jetzt auf schön-Wetter gemacht und man (CDU/CSU...) braucht die Arbeitslosen als Stimmvieh.

      Durchschaut es und macht Euer Kreuz! Aber an der besten Stelle (DIE LINKE).

      LG Torsten

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  34. Dokumentarfilm "Der Geist des Geldes" - sehr sehenswert!

    http://www.youtube.com/watch?v=GqW66nP_qwo

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  35. Ralph, in aller Kürze: Seit dem 24.6. hast Du sämtliche Daten in Deinen Beiträgen zu "Aktuelles/Berichte" um 3 Monate in die Zukunft verlegt! Bitte die Daten von SEPTEMBER wieder auf JUNI ändern, danke!
    Übrigens, Ralph: Kriegst Du ab 1.7. wieder Dein volles Hartz IV, oder ist doch jetzt die 100-%-Sanktion bei Dir eingetroffen? Spann uns nicht länger auf die Folter, sondern sag' uns, was los ist:-)!!!!!!!

    LG Asterix aus dem Tacheles-Forum

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    1. Ein neuer Kommentarbereich wäre auch schön, damit man nicht immer so weit scrollen muss.

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    2. Also mich störts eigentlich nicht, man kann ja auch ganz rechts den kleinen "Hebel" mit der Maus anklicken und innerhalb einer Sekunde nach untern ziehen, schwupp, ist man am Kommentarfeld.

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  36. Psychoanalyse des Faschismus (Erich Fromm) 3/3
    - von zeitloser Aktualität:

    http://www.youtube.com/watch?v=gLxFcuJ8gY4

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  37. Adorno - Es gibt kein richtiges Leben im falschen

    http://www.youtube.com/watch?v=OMrtcGBFdMA

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  38. Nebenbemerkung/ Alles Täuschung im Rechts- und Geschäftsverkehr in der Personal-Betreuungsorganisation NGO/ BUND/ BRD/ ...


    Beweismittel zum selber prüfen siehe
    Umdenken2012 - Andreas Clauss Heimat ist ein Paradies II
    http://www.youtube.com/watch?v=YQ9eXC6NGws

    Jeder muss es selber tun, wenn er frei werden will!

    Um mit der Täuschung im Rechts- und Geschäftsverkehr fertig zu werden braucht man im Wesentlichen nur folgende Rechtstatsachen:

    GG Art. 16
    GG Art. 116
    GG Art. 139
    GG Art. 146
    SHAEF Gesetz Nr. 1
    Kontrollratsgesetz Nr. 1
    SMAD Befehl 2 Abs. 5
    General Tribunal Urteil 1947
    Richtergesetz § 18

    Noch Fragen?
    Weitere Infos unter novertis.com

    Barbara Salesch in roten Roben
    Rechtsshowprogramm durchschauen und Handeln.

    Zurück zur selbstbestimmten Freiheit!

    LG Montechristo

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    1. Mein Tipp!!!

      Alle Anträge, auch ALG II nur noch unter Rechtsvorbehalt der rechtlichen Prüfung unterschreiben. Dann kann man rückwirkend die eigenen Angelegenheiten und Unrechtmäßigkeiten korrigieren.

      Dazu die Dokumente von novertis.com prüfen und nutzen. Das wichtigste ist die wahre Staatsangehörigkeit wieder herstellen.

      LG Montechristo

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    2. Ja, rückwirkend bis in das Jahr 1947! :)

      Sorry, aber ich zweifle bei den Zweiflern an der juristischen Existenz der Bundesrepublik Deutschland an deren Verstand!
      Eine Soap aus den privaten Medien hier als Begründung anzuführen, zeugt von totalen Lebensrealitätsverlust und sollte dringend behandelt werden. Am Besten mit Entzug des Fernsehens.

      Fenster auf und frische Luft reinlassen, vielleicht regnet es auch gerade Hirn vom Himmel!

      Herzlichst, Grüße aus Kiel,

      Lutz

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    3. Lieber Lutz,

      du unterliegst noch der BRD-Konditionierung (Gehirnwäsche durch Konditionierte). Deshalb kannst Du die Schleier der Realität noch nicht vollständig durchschauen. Umdenken mit Bezug zur jeweiligen Realitätsebene ist schwierig, weil der Lügendreck tief im Unterbewusstsein eingesickert ist. Bei staatenlos.info kannst Du z.B. nähere Informationen sichten und selber prüfen. Nichts glauben, überlegen, handeln, Reaktion ernten und dann wissen.

      Die Truman-Show lässt grüßen. Man wacht in der Regel erst auf, wenn man an die Grenzen der nicht funktionierenden Staatssimulation stößt und die neoliberalen "Systemidioten" (als Produkte der Gesellschaft im Hamsterrad als Täter und Opfer zugleich etc.), deren Welt ja noch im Rahmen dieser ideologischen Simulation "funktioniert" kennen lernt.

      Die meisten Menschen leben in einem geistigen Gefängnis, mit mehreren Wänden ohne physische Mauern.

      Ist deine Heimat oder dein Leben noch ein Paradies? Und wenn ja, wie lange noch? Hinterfragen der sog. Realität(en) kann dann befreiende Einblicke liefern.

      Der durch Fehlinformationen selbstkonditionierte Verstand ist das Problem und führt zwangsläufig zur täuschungsbedingten Selbstunterwerfung bis es kracht! Glückliche Sklaven im Sinne des Systems, bis es kracht!

      Der Lebenslauf der meisten Menschen stellt sich folgendermaßen dar: "Geboren, dumm gelaufen, Tod."

      LG

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  39. http://www.youtube.com/watch?v=4qysUzIqDXA

    kopiert es euch und seht zu was in deutschland die polizei mit uns vor hat
    totalle kontrolle !!!

    We Fight back this regime . . . .

    Artikel 20

    (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

    (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

    (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

    (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

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  40. @Ralph:

    Es geht um den neuen Beitrag von dir vom 27.06. bezüglich Westerwelles Aussage: Aber dir ist schon klar, dass der Artikel von 2009 ist, oder?

    LG Marita

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  41. Zum neuen Blogeintrag: 27.06.2013:
    Einerseits herrlich: Die BundesLügenAgentur steht unter Druck.
    „BA-Vorstandsmitglied Heinrich Alt sieht das mit dem Geld zwar ähnlich. Viel helfe viel, sagt er..“
    Viel helfe viel.....dieser Spruch ist nun weißgott sehr, sehr dämlich. Es ist so, das: Viel eben NICHT viel hilft, sei es beim Backen, beim Training in jeder Sportart, beim lernen usw. – übersprapaziert man etwas, wird es gar nichts, es wird höchstens...murks. Der spruch: Viel hilft viel, ist totaler Unsinn. Das dürfte jeder wissen.

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  42. Zum Blogeintrag vom 28.06.13:

    Wollt ihr das Thema Grundeinkommen in der Phönix-Wahlberichterstattung haben?

    So, ich habe es als weiteres Thema vorgeschlagen bzw. eingegeben.
    Wer macht noch mit, damit es dort auf die Tapete kommt?

    LG Rosi

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    1. Erledigt! :))

      LG Marita

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    2. Ich warte seit vorgestern auf eine Bestätigung bzw Antwort, denn sonst hätten sie ja nicht nach der Mailadresse gefragt :)

      Nicht nur Grundeinkommen ist ein Thema, sondern auch Volksabstimmung ist ein verweigertes, aber sehr wohl demokratisches Recht!

      Herzlichst, Grüße aus Kiel,

      Lutz

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    3. Hi Lutz, ich habe auch noch keine Mail von denen bekommen.

      LG Marita

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  43. Na, ich bin ja mal gespannt mit was der Tod des jungen Mannes in Berlin am Brunnen wirklich zu tun hatte...

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    1. ...hatte zu tun, mit einer scheinbar schießwütigen und unausgebildeten Polizei. Eine ausgebildete Polizei muß eine ausbildung haben, jemanden mit Messer zu entwaffnen (lernt jeder ziviele Kampfsportler und dürfte damit besser als die Polizei ausgebildet sein)und jedes Menschenleben schützen, anstatt wild um sich zu ballern. Das ist nur für den Notfall, und das war kein Notfall, der erschossene hatte keine eigene Pistole. Wie im wilden Westen.

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  44. Ein Blick in die Zukunft nach der Bundestagswahl:

    die Agenda 2020 und ihre historischen Vorbilder… oder: aus alt mach neu…

    http://www.youtube.com/watch?v=_GeLUcTKJ20

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  45. Nicht vergessen, woll? ;-)

    Befreit von jeglichen Maßnahmen für immer (Hartz IV)
    http://aufgewachter.wordpress.com/2013/07/10/befreit-von-jeglichen-masnahmen-fur-immer-hartz-iv/

    -Aufgewachter-

    P.S.: Ich gebe keine Rechtsberatung, sondern die o.g. Informationen entsprechen meiner Ansicht, welche auf gegenwärtigem Recht beruhen und ich nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt habe. Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtümer bleiben vorbehalten.

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Liebe Schreiberin, lieber Schreiber - ich freue mich über ihre Kommentare und veröffentliche sie so schnell wie möglich. Ich bitte allerdings, sich strikt ans Thema des Posts zu halten. Für die Bezugnahme auf Ihren Eintrag durch Andere wäre es sehr schön, die Kommentare würden mit NAMEN (oder Kürzel) versehen werden. MfG, Ralph Boes