Sonntag, 19. April 2015

Stellungnahme zur angedrohten 10. Sanktionnin Folge ...



Ralph Boes
                                   Berlin, den 20.04.2015
 
An das
Jobcenter Berlin-Mitte

Betr.: BG 955A123521tr.:         
Stellungnahme zu Ihrer
Sanktionsandrohung vom 24.03.2015            
 
 
 
Sehr geehrte Frau Xxxxxx
 
mit ihrem Schreiben "Anhörung zum möglichen Eintritt einer Sanktion" vom 24.03.2015 
wollen Sie die nächste Sanktion einleiten und geben mir – wenigstens formal – noch einmal die Möglichkeit, mich zu den Gründen meines "Fehlverhaltens" im Sinne von SGB II zu äußern.
 
Wir wissen beide, dass dies nur noch ein Schaukampf ist. 
In der Wirklichkeit ist längst beschlossen, auf meine Gründe nicht mehr einzugehen. (s.
hier>>)
 
Durch meine Frage, inwiefern durch Ihr Handeln – und besonders durch die mir von Ihnen in zwischen in Massen zugefügten Sanktionen – meine Würde geachtet und geschützt wird, war nicht nur die Grundrechtsfrage unserer Republik, auf die Sie unbedingt verpflichtet sind (s. hier>>), sondern auch eine persönliche Frage zwischen uns beiden aufgeworfen.
 
Indem Sie sich entschieden haben, sie nicht zu beantworten (s. hier >>),
und sich letztlich mit dem Text rechtfertigen:
"Auch im Verwaltungskontext ist die Achtung der Menschenwürde ein Grundprinzip des menschlichen Zusammenlebens.
Ihrer Schilderung nach widersprechen die Regelungen des § 31 Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II) dieser übergeordneten Rechtsnorm.
Bei den Sozialgesetzbüchern handelt es sich um zustimmungspflichtige Gesetze, die im Gesetzgebungsverfahren sowohl vom Bundestag als auch vom Bundesrat verabschiedet werden.
Dies impliziert zwingend die Prüfung jeder enthaltenen Rechtsnorm mit der rechtlichen Vereinbarkeit mit der Verfassung.
Dass der Gesetzgeber es versäumt habe, ein Gesetz zu schaffen, dass mit der Menschenwürde vereinbar sei, ist daher als Ihre persönliche Meinung einzuordnen und basiert auf keiner objektiven Grundlage. " (s.
hier >> )
--
erklären Sie statt der Menschenwürde das System für heilig, definieren das System zur alleingültigen und objektiven Wirklichkeit und löschen jede Kritik am ihm, ohne sie an der echten Wirklichkeit zu prüfen, als unwesentliche "persönliche Meinung" aus,
-
negieren Sie, dass es in einer freiheitlichen und demokratischen Gesellschaft keinen gesünderen und notwendigeren, im Sinne der Verfassung auch keinen berechtigteren Zweifel gibt, als den an Parlament und Regierung !! und dass das Bundesverfassungsgericht genau für diese Zweifel vorgesehen ist
-
und haben Sie selbst sich vollständig ihrer Eigenverantwortung für ihr Tun und Urteil entäußert, sich vollständig zum blinden Schergen des Systems gemacht und sich damit auf gefährlichste Weise nicht nur außerhalb der Verfassung sondern außerhalb jeglichen berechtigten Menschentums gestellt.
 
 
Sehr geehrte Frau Xxxxxx –
 
wenn Satz 1 Ihres Textes
"Auch im Verwaltungskontext ist die Achtung der Menschenwürde ein Grundprinzip des menschlichen Zusammenlebens"
stimmen würde und er nicht bloß eine hohle Lügenphrase wäre (ihr Amt ist MEISTER in der Erstellung von hohlen Lügenphrasen) - dann hätten Sie die Antwort auf meine Frage direkt und ohne Umschweife aus SGB II und aus der Erläuterung des SINNES IHRER TATEN herleiten können, statt solche geistigen Nebelbrände zu entfachen. In der Mathematik, im Recht, wie überhaupt im Denken, ist jeder Satz von den leitenden Grundsätzen her abzuleiten! Auch bei jeglicher Tätigkeit - ob ich im Krankenhaus arbeite oder bei der Bank - weiß ich jederzeit, in wessen Dienst ich stehe. Da Sie da passen, beweisen Sie, dass in Hartz IV nicht die Menschenwürde gilt!
 
Nicht um die Menschenwürde geht es in Hartz IV, sondern darum, im Dienste der Interessen ganz bestimmter Wirtschaftsgruppen den Niedriglohnsektor und die "Flexibilisierung" des Arbeitsmarktes zu fördern. Und die Sanktionen sind das entscheidende Mittel, die Menschen zur Aufnahme von Arbeiten zu bewegen, ja zu nötigen, die ihren eigentlichen Bedürfnissen widersprechen. Und sie (die Sanktionen) werden angewendet, wenn der Betroffene nicht nachgibt: selbstverständlich - und so selbstgerecht wie nur möglich - bis zum Tod!
 
Wenn Sie den Niedersinn, der Hartz IV zu Grunde liegt, in sozusagen "einem Zug" genießen wollen, dann müssen Sie "Vorrang für die Anständigen" von dem damaligen Arbeitsminister Wolfgang Clement lesen, in der die Hartz-IV-Empfänger, wenn sie sich nicht bedingungslos unterwerfen und nicht - im Sinne des menschenverachtenden Systemes! - "arbeitswillig" sind, als Schmarotzer und als Parasiten bezeichnet werden.
 
 
Sehr geehrte Frau Xxxxxx -
 
eine Gesellschaftsform, die so eingerichtet ist, dass die Würde des Menschen politischen Interessen oder den Interessen der Reichen, der Wirtschaft oder der Geldmärkte untergeordnet ist (wenn sie heute überhaupt noch als überhaupt beachtet angesehen werden darf), eine Gesellschaftsform, die so eingerichtet ist, dass seine Schergen (pardon), so lange sie bedingungslos die von oben vorgegebenen Forderungen erfüllen, belohnt und von ihrer eigenen Verantwortung für ihr Tun entbunden werden, heißt Faschismus.
 
Das Grundgesetz selbst und die Ihnen in meinem Brief vom 29.01.2015 vorgelegten Remonstrations- und Haftungsregeln schließen JEDEN FASCHISMUS radikal aus.
Hartz IV aber IST Faschismus – und zwar in Reinstform!
So sehr ist Hartz IV Faschismus,
--dass schon der Menschenrechtsreport schier an Hartz IV verzweifelt
-dass selbst die Uno Deutschland dringend dazu aufordert, "die Menschenrechte in die Armutsbekämpfungs-programme mit einzubeziehen"
-dass ich, als ich letztens in Wien zu Hartz IV einen Vortrag hielt, eine Anzeige wegen "faschistischer Umtriebe" und des "Verlesens faschistischer Texte", in Folge eine volle Durchleuchtung vom dortigen Verfassungsschutz erhalten habe, bloß weil ich die sog. "Eingliederungsvereinbarung" vorgelesen und erläutert hatte …
und so sehr
-
dass SIE in dem Moment, in dem Sie nach Ihrer persönlichen Verantwortung im System gefragt werden, bedingungslos passen MÜSSEN.
 
Wussten Sie übrigens,
-
dass die Hartz-Gesetze nicht erst 2002 bis 2005 von Peter Hartz, sondern schon 1928 von einem Gustav Hartz geschrieben wurden, einem bekennenden Faschisten und glühenden Verehrer Mussolinis, einem Reichstagsabgeordneten der Deutschnationalen Volkspartei (DNVP), die dann Hitler in den Sattel geholfen hat?
-
dass Gustav Hartz als Wortführer einer Bewegung zur Zerschlagung des Weimarer Sozialsystems schon 1928 in seinem Buch "Irrwege der deutschen Sozialpolitik und der Weg zur sozialen Freiheit" vorschlug, die Sozialversicherung à la Bismarck durch persönliches Zwangssparen zu ersetzen", "Arbeitslosengeld und Sozialhilfe zusammenzulegen"
-
und dass er schon damals die Betroffenen als "Kunden" bezeichnete?
Auch der Satz: „Sozial ist, wer Arbeit schafft“, der so dumm ist, dass man es kaum sagen kann, denn Arbeit muss nicht geschaffen sondern erledigt werden - ist frisch aus dem 3. Reich entnommen. Er stammt von Alfred Hugenberg, der kurzzeitig Wirtschaftsminister im dritten Reich war und als der bedeutendste bürgerlicher Wegbereiter des Nationalsozialismus gilt.  
 
 
Sehr geehrte Frau Xxxxxx –
 
bezüglich der Verfassung ist tatsächlich die Frage, welche Kräfte noch heute im Hintergrund unserer Republik wirken, das ein solches Gesetz 77 Jahre nach seiner Niederschrift durch einen Namensvetter Peter Hartz hier eingeführt werden konnte.    
 
Wenn Sie eine sozialwissenschaftliche Aufarbeitung der durch diese Kräfte wieder etablierten Gesetzgebung haben wollen, dann müssen Sie z.B. Christoph Butterwege lesen.
Wenn sie eine philosophsch-wissenschaftliche Aufarbeitung auch der von Ihnen an den Tag gelegten Haltung und ihrer letztendlichen Folgen haben wollen, dann müssen Sie
Hannah Arend und Ihre Analyse zur "Banalität des Bösen", in der sie das Problem der Nichtausübung individueller Verantwortung und des Kadavergehorsams am Beispiel von Joseph Eichmann beschreibt, studieren.
 
Recht und Gesetz sind immer zwei fundamental verschiedene Dinge.
Um wenigstens den Anschein des Rechtes zu erwecken, verschanzen Sie sich hinter das Bollwerk eines faschistischen, sowohl verfassungs- als auch menschenrechtswidrigen – SGB II
und entwürdigen damit nicht nur in Massen die Betroffenen, sondern vor allem auch sich selbst.
 
Damit Sie Ihre Arbeit ungestört weiter durchziehen können, wollen Sie jetzt nicht mehr mit mir sprechen.
 
Hinter jedem, auch dem amtlichen, Handeln steht aber – auf beiden Seiten – der Mensch. Und es gibt keine Möglichkeit, sich auf längere Sicht der Verantwortung für sein Tun zu entziehen.
 
Ich, auf meiner Seite, habe ich mich entschieden, mich gemäß
voll und ganz – d.h. mit meiner gesamten Existenz – für den Schutz der Menschenwürde und den Bestand des Grundgesetzes und die in ihm geforderte Anbindung und Unterordnung des Staates (aber auch der Wirtschaft und des Geldsystems!) unter die Menschenwürde und Menschenrechte einzusetzen.
 
Es liegt bei Ihnen zu entscheiden, welche Rolle in der Welt Sie einzunehmen gedenken.
Indem sie gewaltsam alles auslöschen, was ich zu sagen habe, und was ich im Sinne einer Korrektur eines Gesetzes und seiner Wideranbindung an das Grundgesetz unternehme,
töten Sie einen Menschen. 
 
 
 
Mit freundlichem Gruß,
Ralph Boes